In der Gemarkung Wehbach wurde das Liegenschaftskataster für das nachfolgend aufgeführte Flurstück aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Betzdorf vom 24.04.2014 (Aktenzeichen HO 925-1) aktualisiert.
Das folgende Flurstück ist von der Aktualisierung betroffen:
Gemarkung: Wehbach, Flur: 1, Flurstück: 4/6, Lagebezeichnung: Sieg
Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) in der jeweils geltenden Fassung werden die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke öffentlich bekannt gegeben.
Der Beschluss des Amtsgerichts hat unter anderem folgenden Wortlaut:
„Das Eigentum an der Sieg steht daher nach wie vor den Eigentümern der Anliegergrundstücke zu, …“
Der Beschluss des Amtsgerichts Betzdorf kann in der Zeit vom 07.02.2025 bis 21.03.2025 beim Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Dienstort Westerburg, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg, während der Dienststunden (Montag – Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr) eingesehen werden.
Es sind zwecks Einsichtnahme zwingend Terminvereinbarungen notwendig.
Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GBVl. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Der Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe kann auch auf der Internetseite des Vermessungs- und Katasteramtes Westerwald-Taunus eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch kann
Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit dem Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus finden Sie auf unserer Internetseite.