Öffentliche Bekanntmachung
Der Rat der Ortsgemeinde Mudersbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.02.2023 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 29.05.2018 zum Bebauungsplan „Barbarastraße“ im Sinne des § 1 Absatz (Abs.) 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz (S.) 1 BauGB beschlossen.
Aus dem nachstehenden Lageplan ist der ehemals geplante Geltungsbereich des Planvorhabens erkennbar.
Entscheidungsgründe:
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Barbarastraße“ handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der die bauliche Nutzung einer Brachfläche regelt. Die Brachfläche, das derzeitige Flurstück Nr. 135/4 in der Flur 17, Gemarkung Mudersbach ist dem Standort der ehemaligen Hauptschule von Mudersbach zuzuordnen. Die Fläche liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile von Mudersbach gemäß § 34 BauGB.
Die Ortsgemeinde Mudersbach wollte mit der Planung erreichen, dass sich das gesamte Gebiet in städtebaulicher Hinsicht angemessen zu einem Gebiet mit vorwiegender Wohnnutzung entwickelt und beabsichtigt dazu, die auf der innerörtlichen Brachfläche zukünftig zulässigen Nutzungsarten verbindlich zu regeln.
Nunmehr liegt ein Antrag auf Einleitung eines Aufstellungsverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan vor, der zum Ziel hat, eine konkret geplante Wohnbebauung zu realisieren.
Die Ortsgemeinde Mudersbach verfolgt daher nicht mehr das Ziel, einen Angebotsbebauungsplan aufzustellen.
Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 09.02.2023 wird hiermit gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.