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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans - Nr. 24

Skizze Übersichtsplan Geltungsbereich Bebauungsplan „Wohnanlage Barbarastraße“

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans - Nr. 24

„Wohnanlage Barbarastraße“ der Ortsgemeinde Mudersbach

Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Ortsgemeinde Mudersbach hat am 09.02.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 2 BauGB auf Antrag eines Vorhabenträgers die Aufstellung des oben genannten vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen und die Verwaltung beauftragt die erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten. Die Aufstellung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.

Planbereich:

Der geplante Geltungsbereich ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan und wird im Norden und im Osten durch die Barbarastraße und im Süden durch das Gelände der kommunalen Kindertagesstätte begrenzt. Es handelt sich um eine innerörtliche Brachfläche, die sich für eine zusätzliche innerörtliche Bebauung sehr gut anbietet.

Verfahren:

Es ist beabsichtigt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung zur Wiedernutzbarmachung von Grundstücken handelt.

Die Voraussetzungen dafür sind, dass weniger als 20.000 m² i.S.d. § 19 Abs.2 BauNVO von der Planung betroffen sind, keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG oder nach Landesrecht besteht, keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter bestehen und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 2 BImSchG zu beachten sind.

Die bisher angestellten Voruntersuchungen haben ergeben, dass die Anwendungsvoraussetzungen gegeben sind. Der Bebauungsplan „Wohnanlage Barbarastraße“ wird gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Ziel des Bebauungsplans:

Das Vorhaben soll ermöglicht werden, um das Angebot an unterschiedlichen Wohnformen in der Ortsgemeinde Mudersbach verbessern zu können. Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 24 „Wohnanlage Barbarstraße“ sollen die Voraussetzungen zur Herstellung des geplanten neuen Wohnraums in Form von Reihenhäusern und Mehrfamilienhäusern geschaffen werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist zu veranlassen, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.

Information über Möglichkeit der Unterrichtung:

Der Aufstellungsbeschluss ist der Auftakt, um die Bürgerinnen und weitere Behörden einzubinden und deren Anregungen aufzunehmen. Zudem ist die Einbindung der umliegenden Anwohner im Rahmen einer Veranstaltung seitens des Investors geplant, um das Vorhaben vorzustellen und zu besprechen.

Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, Zimmer 306, während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der Frist vom 21.02.2023 - 10.03.2023 zur Planung in schriftlicher Form, mündlich zur Niederschrift oder in elektronischer Form äußern. (vgl. § 13a Abs. 3 S.1 Nr. 2 BauGB)

Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen, Zimmer 306

Telefonnummer:

02741/688-0

Faxnummer:

02741/688-255

E-Mail-Adresse:

vg-kirchen@kirchen-sieg.d

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Die Öffnungszeiten belaufen sich üblicherweise

montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

sowie freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Ab dem 01.03.2023 werden die Öffnungszeiten des Rathauses angepasst.

Die Öffnungszeiten gestalten sich demnach folgendermaßen:

Montag bis Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Montag bis Donnerstag: 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

Hinweis hinsichtlich der Corona-Bestimmungen

Für die Besucher des Rathauses der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen gilt ab dem 16.05.2022 lediglich eine Empfehlung zum Tragen einer Maske.

Es wird ferner mitgeteilt, dass bei Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange im Sinne von § 13a i. V. m. §§ 3 Abs. 2 u. 4 Abs. 2 BauGB ein entsprechender Hinweis erfolgt.

Der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 „Wohnanlage Barbarastraße“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Mudersbach, den 10.02.2023  —  Christian Peter
Ortsbürgermeister