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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung zur 39. Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Friesenhagen

Sitzungstermin: Mittwoch, 21.02.2024, 19:00 Uhr

Raum, Ort: Sportheim Friesenhagen, 51598 Friesenhagen

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen der Verwaltung

3.

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO)

4.

Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG); Festlegung eines Maßnahmenkataloges

5.

Antrag der St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Friesenhagen 1660 e.V. auf Bezuschussung

6.

Antrag des Bürgervereins Steeg auf Zuschuss/Kostenübernahme der Materialkosten für einen Holzschuppenanbau hinter dem Bürgerhaus

7.

Jahresabschluss 2019 OG Friesenhagen

8.

Jahresabschluss 2020 OG Friesenhagen

9.

Übertragung von Haushaltsmittel gem. § 17 GemHVO im Jahr 2022

10.

Haushaltssatzung und -plan 2024 der OG Friesenhagen

11.

Endabrechnung der Ausbaumaßnahme "Ausbau des Gehwegs an der L 279 (Bitzchen) durch Beitragsbescheide

12.

Annahme und Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, hier: Geldspende für Karneval 60+

13.

Bauantragsangelegenheiten

13.1. Gemeindliches Einvernehmen für einen Nachtrag zur Errichtung einer Mobilfunkanlage (Errichtung eines Antennenträgers (Stahlgittermast H = 40,10 m)

14.

Verschiedenes

Nichtöffentliche Sitzung

1.

Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen der Verwaltung

3.

Grundstücksangelegenheiten

4.

Verschiedenes

6. Februar 2024
Norbert Klaes, Ortsbürgermeister

Hinweis zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“:

Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister möglichst drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.