Die Gemeindestraße „Hoppengarten“, welche in den Straßenparzellen Gemarkung Fischbach, Flur 1, 45/2, 46/1, 92/3 und Flur 2, Parzellen 222/5 (teilw.), 222/4 liegt, werden gemäß § 36 LStrG als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Nr. 3 a) LStrG dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Verkehrsbeschränkungen werden nicht festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg), Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg) oder bei der Kreisverwaltung Altenkirchen -Kreisrechtsausschuss-, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.