Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBI.S.153) i.V.m. § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 und § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung vom 15.10.2002 (BGBI. I S. 4167), in den jeweils derzeit geltenden Fassungen, hat der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Niederfischbach in seiner Sitzung am 27.01.2025 folgende Satzung beschlossen.
Die Ortsgemeinde Niederfischbach erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und eine Gewerbesteuer nach den Vorschiften des Gewerbesteuergesetzes.
Die Ortsgemeinde Niederfischbach setzt die folgenden Hebesätze für das Jahr 2025 fest:
| 1. | für die Grundsteuer: |
|
| a. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 345 v.H. |
|
| b. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 712 v.H. |
| 2. | für die Gewerbesteuer auf 440 v.H. |
der Steuermessbeträge.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung gilt bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2025.