Titel Logo
Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mudersbach für das Jahr 2026 vom 09.12.2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Haushaltsplan werden festgesetzt:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

13.699.561

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

14.840.238

der Jahresüberschuss/ -fehlbetrag

- 1.140.677

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

- 192.097

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

2.148.050

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

2.111.700

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

36.350

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit [1]

155.747

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite

0 Euro

verzinste Kredite

396.550 Euro

zusammen

396.550 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird auf 1.333.000 Euro festgesetzt.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 266.000 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 4.080.711 Euro.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten sowie Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.

§ 6 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf

345 v. H.

- Grundsteuer B für unbebaute Grundstücke i.S.d. § 246 BewG auf

680 v. H.

- Grundsteuer B für bebaute Grundstücke i.S.d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG (Wohngrundstücke) auf

680 v. H.

- Grundsteuer B für bebaute Grundstücke i.S.d. § 249 Abs. 1 Nr. 5-8 BewG (Nichtwohngrundstücke) auf

1.360 v. H.

- Gewerbesteuer auf

470 v. H.

Die Hundesteuer bleibt unverändert und wird für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, festgesetzt:

- für den ersten Hund

75,00 Euro

- für den zweiten Hund

150,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

200,00 Euro

- für jeden gefährlichen Hund

600,00 Euro

§ 7 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) sind in den einzelnen Satzungen festgesetzt.

§ 8 Eigenkapital

Der vorläufige Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug

20.312.394 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt

19.286.999 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026 beträgt

18.146.322 Euro

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall nunmehr 50.000 Euro überschritten sind.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 S. 2 GemO im Bereich der inneren Leistungsverrechnung und Abschreibungen sind nicht erheblich.

§ 10 Wertgrenzen für Investitionen

Investitionen oberhalb einer Wertgrenze von 50.000 Euro im Einzelfall sind im Teilhaushalt gesondert darzustellen.

§ 11 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird nicht zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte wird nicht zugelassen.

§ 12 weitere Bestimmungen

Weitere Bestimmungen gemäß § 95 Abs. 2 GemO (z.B. Sperrvermerk) werden nicht getroffen

Mudersbach, den 09.12.2025
Christian Peter
Ortsbürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde vom 10.02.2026 hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 bis 4 der Haushaltssatzung werden erteilt. Die Höhe der genehmigten Investitionskreditermächtigung, beläuft sich für das Haushaltsjahr 2026 auf 396.550 EUR. Die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen für die in Zukunft voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen beläuft sich auf 266.000 EUR. Der genehmigte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber Verbandsgemeinde beläuft sich für das Haushaltsjahr 2026 auf 4.080.711 EUR.

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der vorstehend genannten Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach der o.g. Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die Haushaltssatzung der OG Mudersbach für das Haushaltsjahr 2026 liegt vom 23.02.2026 bis einschl. 04.03.2026 von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen, Zimmer 301, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Des Weiteren finden Sie die Haushaltssatzung auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kirchen (www.kirchen-sieg.de).

Kirchen, den 10.02.2026
gez. Christian Peter
Ortsbürgermeister

[1] Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung