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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederfischbach für das Jahr 2026 vom 08.12.2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

8.727.877 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

8.784.269 Euro

der Jahresergebnis /-fehlbetrag auf

-56.392 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

-223.842 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

439.000 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.340.300 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

-901.300 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit [1] auf

1.125.142 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Euro

verzinste Kredite auf

901.300 Euro

zusammen auf

901.300 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf  —  651.200 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf — 131.200 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 1.120.662 Euro.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten sowie Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.

§ 6 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

-

Grundsteuer A

auf

345 v. H.

-

Grundsteuer B für unbebaute

Grundstücke i.S.d. §246 BewG

auf

660 v. H.

-

Grundsteuer B für bebaute Grundstücke

i.S.d. §249 Abs. 1 Nr. 1 bis

4 BewG (Wohngrundstücke)

auf

660 v. H.

-

Grundsteuer B für bebaute Grundstücke

i.S.d. §249 Abs. 1 Nr. 5-8

BewG (Nichtwohngrundstücke)

auf

983 v. H.

-

Gewerbesteuer

auf

440 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund

72 Euro

-

für den zweiten Hund

120 Euro

-

für jeden weiteren Hund

144 Euro

-

für jeden gefährlichen Hund

480 Euro

§ 7 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) sind in den einzelnen Satzungen festgesetzt.

§ 8 Eigenkapital

Der vorläufige Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024 betrug

18.019.958 Euro.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2025 beträgt

17.846.500 Euro.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2026 beträgt

17.790.108 Euro.

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall nunmehr 50.000 Euro überschritten sind.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 S. 2 GemO im Bereich der inneren Leistungsverrechnung und Abschreibungen sind nicht erheblich.

§ 10 Wertgrenzen für Investitionen

Investitionen oberhalb einer Wertgrenze von 50.000 Euro im Einzelfall sind im Teilhaushalt gesondert darzustellen.

§ 11 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird nicht zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte wird nicht zugelassen.

§ 12 weitere Bestimmungen

Weitere Bestimmungen gemäß § 95 Abs. 2 GemO (z.B. Sperrvermerk) werden nicht getroffen.

Niederfischbach, den 08.12.2025
Dominik Schuh
Ortsbürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 bis § 4 der Haushaltssatzung werden genehmigt. Die Höhe der genehmigten verzinsten Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, beläuft sich für das Haushaltsjahr 2026 auf 901.300 EUR. Die Genehmigung erfolgt unter der Maßgabe, dass vorhandene liquide Mittel vorrangig zur Finanzierung verwendet werden. Die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen für die in Zukunft Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 131.200 EUR. Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 1.120.662 Euro.

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der vorstehend genannten Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach der o.g. Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die Haushaltsatzung der Ortsgemeinde Niederfischbach für das Haushaltsjahr 2026 liegt vom 23.02.2026 bis einschließlich 04.03.2026 montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen, Zimmer 301, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Niederfischbach, den 10.02.2026
gez. Dominik Schuh
Ortsbürgermeister

[1] Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung