Öffentliche Bekanntmachung
Im Flurbereinigungsverfahren Hillmicke - Teilgebiet Hillmicke-Land, Kreis Olpe, wird hiermit gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der zurzeit gültigen Fassung die Schlussfeststellung erlassen und Folgendes festgestellt:
Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes und seiner Nachträge 1-3 ist bewirkt. Den Beteiligten des Teilgebietes Hillmicke-Land stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
Das Flurbereinigungsverfahren ist für das Teilgebiet Hillmicke-Land mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft beendet.
Das Flurbereinigungsverfahren für das Teilgebiet Hillmicke-Ort war bereits durch die Schlussfeststellung vom 14.10.2010 beendet worden.
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind somit abgeschlossen. Damit erlöschen auch die Rechte und Pflichten des Vorstandes.
Gründe
Das Flurbereinigungsverfahren Hillmicke wurde durch den Teilungsbeschluss vom 10.05.2006 gem. § 8 Abs. 3 FlurbG in die Teilgebiete Hillmicke-Ortslage und Hillmicke-Land geteilt. Die Teilgebiete wurden unabhängig voneinander abgewickelt, ohne rechtlich selbständig zu sein. Es entstanden durch die Teilung keine neuen Teilnehmergemeinschaften, und der ursprünglich gewählte Vorstand blieb bestehen.
Der Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens für das Teilgebiet Hillmicke-Land ist zulässig und begründet.
Der Flurbereinigungsplan des Teilgebietes Hillmicke-Land und die hierzu ergangenen Nachträge 1 bis 3 sind in allen Teilen ausgeführt. Insbesondere ist das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die im Flurbereinigungsplan für dieses Teilgebiet und seinen Nachträgen genannten Beteiligten übergegangen.
Die gemeinschaftlichen Anlagen sind entsprechend ihrer Zweckbestimmung in dem festgesetzten Umfange ordnungsgemäß ausgebaut. Ihre laufende Unterhaltung ist auf die Unterhaltungspflichtigen übergegangen.
Die öffentlichen Bücher sind berichtigt. Da somit weder Ansprüche der Beteiligten noch sonstige Angelegenheiten gegeben sind, die im Flurbereinigungsverfahren für das Teilgebiet Hillmicke-Land hätten geregelt werden müssen, ist das Flurbereinigungsverfahren für das Teilgebiet Hillmicke-Land durch die Schlussfeststellung abzuschließen.
Hinweis:
Die Schlussfeststellung ist im Internet der Bezirksregierung Arnsberg wie folgt einzusehen: https://www.bra.nrw.de/-2271
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Schlussfeststellung der Flurbereinigung Hillmicke für das Teilgebiet Hillmicke-Land kann innerhalb eines Monats nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Bezirksregierung Arnsberg, Postfach, 59817 Arnsberg, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift im Dienstgebäude Hermelsbacher Weg 15, 57072 Siegen zu erklären.
Der Widerspruch kann auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Behörde erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: poststelle@bra.sec.nrw.de.
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: poststelle@bra-nrw.de-mail.de.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg unter www.bezreg-arnsberg.nrw.de unter „Kontakt“.
Hinweis zum Datenschutz:
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens können auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg eingesehen werden unter: https://www.bra.nrw.de/-357