Titel Logo
Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung zur 39. Sitzung des Stadtrates der Stadt Kirchen (Sieg)

Sitzungstermin:

Mittwoch, 06.03.2024, 18:00 Uhr

Raum, Ort:

Rathaus Kirchen Großer Sitzungssaal, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg)

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen des Stadtbürgermeisters/der Verwaltung

2.1. Festsetzung der Vorauszahlung für die Sonderumlage "Grundschule" gem. §§ 72 GemO, 32 Abs. 1 LFAG für das Haushaltsjahr 2024

3.

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO)

4.

Übertragung von Haushaltsermächtigungen gem. § 17 GemHVO

5.

Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur im Bereich des Bürgerhauses im Ortsbezirk Freusburg; Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise

6.

Bauantragsangelegenheiten

6.1. Gemeindliches Einvernehmen für die Errichtung einer Hunde- und Katzenpension mit Hühnerstall; Katzenhaus, Holzlagerplatz; Holzlager/Unterstand/Werkstatt; Büro/Besprechung; Außenküche/Tierfuttervorbereitung; Voliere/Tierfutterlager; Anbau an Wintergarten mit Aufenthaltsraum; Errichtung einer Wohnung über der Hundepension

6.2. Gemeindliches Einvernehmen für den Ersatzneubau des Obergeschosses eines Zweifamilienhauses

7.

Auftragsvergaben nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)

7.1. Vorratsbeschluss zur Vergabe eines TGA-Ingenieurs zur Sanierung der Heizungsanlage im Bürgerhaus Freusburg

8.

Verschiedenes

Nichtöffentliche Sitzung

1.

Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen des Stadtbürgermeisters/der Verwaltung

3.

Miet- und Grundstücksangelegenheiten

4.

Auftragsvergaben nach UVgO (Unterschwellenvergabeordnung)

5.

Verschiedenes

Kirchen (Sieg), 21. Februar 2024
Andreas Hundhausen, Stadtbürgermeister

Hinweis zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“:

Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister möglichst drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.