Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Haushaltsplan werden festgesetzt:
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 7.318.393 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 7.231.876 Euro
das Jahresergebnis auf 86.517 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf 280.685 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 942.100 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.643.970 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf -701.870 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen a
us Finanzierungstätigkeit auf 421.185 Euro
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
zinslose Kredite 0,00 Euro
verzinste Kredite 701.870 Euro
zusammen auf 701.870 Euro
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird auf 0 Euro festgesetzt. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 Euro.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 1.242.808 Euro.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern bleiben unverändert und bleiben festgesetzt
- Grundsteuer A auf 510 v.H.
- Grundsteuer B auf 510 v.H.
- Gewerbesteuer auf 440 v.H.
Die Hundesteuer bleibt unverändert und beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund 75,00 Euro
- für den zweiten Hund 120,00 Euro
- für jeden weiteren Hund 144,00 Euro
- für jeden gefährlichen Hund 480,00 Euro
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) sind in den einzelnen Satzungen festgesetzt.
Der vorläufige Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 betrug 14.847.213,03 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 beträgt 15.632.644,87 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2024 beträgt 15.719.161,87 Euro
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall nunmehr 50.000,00 Euro überschritten sind. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 S. 2 GemO im Bereich der inneren Leistungsverrechnung und Abschreibungen sind nicht erheblich.
Investitionen oberhalb einer Wertgrenze von 50.000,00 Euro im Einzelfall sind im Teilhaushalt gesondert darzustellen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird nicht zugelassen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte wird nicht zugelassen.
Weitere Bestimmungen gemäß § 95 Abs. 2 GemO (z.B. Sperrvermerk) werden nicht getroffen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 und § 4 der Haushaltssatzung wird genehmigt. Die Höhe der genehmigten verzinsten Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, beläuft sich für das Haushaltsjahr 2024 auf 701.870,00 EUR. Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 1.242.808 Euro.
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach der o.g. Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. Die Haushaltsatzung der Ortsgemeinde Niederfischbach für das Haushaltsjahr 2024 liegt vom 04. März bis einschließlich 13. März 2024 montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen, Zimmer 301, zur Einsichtnahme öffentlich aus.