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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung zur 6. Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Mudersbach

Sitzungstermin: Donnerstag, 06.03.2025, 18:00 Uhr

Raum, Ort: Bürgerhaus Birken, Alte Schulstraße 5, 57555 Mudersbach

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen der Verwaltung

3.

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO)

4.

Fertigerschließung der Straßen im Baugebiet "Die Stroth"; Vorstellung der Planung und Festlegung der weiteren Schritte

5.

Neufassung Hauptsatzung

6.

Anschaffung eines Transportfahrzeug/Geräteträger mit 3-Seiten-Kipper mit Alubordwände inkl. Schneeschild und Streuautomat

7.

Neue Kindertagesstätte Niederschelderhütte; Namensfindung

8.

Kommunale Wärmeplanung Fokusgebiet

9.

Platzgestaltung "Neue Mitte" - hier: Vorstellung der Entwurfsplanung und Beauftragung der weiteren Planungsarbeiten

10.

Antrag der Wählergruppe Stötzel vom 26.01.2025 gemäß § 34 Abs. 5 GemO; hier: Baureifmachung und Vermarktung des ehem. Bauhofareal im Hüttenweg, Niederschelderhütte

11.

Antrag der Wählergruppe Stötzel vom 10.01.2025 gemäß § 34 Abs. 5 GemO; hier: Prüfung zur Anlegung eines Bikepark auf dem Skihanggelände "Auf'm Dammicht" - Damaliger Fraktionsantrag vom 20. August 2023

12.

Bauantragsangelegenheiten

13.

Verschiedenes

Nichtöffentliche Sitzung

1.

Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen der Verwaltung

3.

Grundstücksangelegenheiten

4.

Verschiedenes

Kirchen (Sieg), 24. Februar 2025
gez. Christian Peter, Ortsbürgermeister

Hinweis zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“:

Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister möglichst drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.