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Ausgabe 1/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde Birken-Honigsessen

In der Gemarkung Birken, Flur 12, Flurstück 21/15 wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am 20.12.2023 eine Niederschrift (Grenzniederschrift) angefertigt.

Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 2019-1), in der jeweils geltenden Fassung, werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die in der Grenzniederschrift näher bezeichneten Maßnahmen öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:

Die neuen Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, festgestellt.

Die bestehenden, bereits festgestellten Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, wiederhergestellt.

Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der Entscheidung nach Nummer 1 Buchstabe c, wie in der Skizze dargestellt, abgemarkt. Die in Übereinstimmung

mit dem Nachweis des Liegenschaftskatasters vorgefundenen Grenzmarken sind in der Skizze in schwarz dargestellt. Eine erneute Abmarkung der so dargestellten Punkte wurde aus Zweckmäßigkeitsgründen unterlassen.

Die Abmarkung der Grenzpunkte 1 bis 8 wird dauernd unterlassen, da diese Grenzpunkte durch Mauerecken hinreichend gekennzeichnet sind.

Auf Antrag der Beteiligten zu lfde. Nummer 3 und 5 unterbleibt die Abmarkung des Grenzpunktes 10.

Dieser Grenzpunkt bezeichnet eine zukünftig wegfallende Grenze, an der Abmarkung dieses Punktes besteht kein Interesse. Dem Antrag wird stattgegeben.

Auf Antrag der Beteiligten zu lfde. Nummer 3 und 5 unterbleibt die Abmarkung der Grenzpunkte 30 und 31 und der Grenzpunkte zwischen diesen Punkten sowie der Grenzpunkte 32 und 33 und der Grenzpunkte zwischen diesen Punkten.

Diese Punkte bezeichnen die Grenze zwischen dem Gehweg und der Fahrbahn, die Grenze ist durch Bordsteine gekennzeichnet. Dem Antrag wird stattgegeben.

Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 19.01.2024 bis 19.02.2024 bei der Dipl. Ing. Ulrich Pfeiffer, Öffentlich best. Vermessungsingenieur, Alexanderring 9 in 57627 Hachenburg ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitags von 08.00 Uhr bis 14.30 Uhr) eingesehen werden.

Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23. Januar 2003 (BGBl. I 2003, 102; FNA 201-6), in den jeweils geltenden Fassungen, nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Der Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe und die Grenzniederschrift können auch im Internet unter

https:/www.pc-vermessung.de/elektronische-kommunikation

eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die in der Grenzniederschrift enthaltenen Entscheidungen kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann

1.

in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes

oder

2.

schriftlich oder zur Niederschrift bei

Dipl. Ing. Ulrich Pfeiffer

Öffentlich best. Vermessungsingenieur

Alexanderring 9

57627 Hachenburg

erhoben werden.

Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit Dipl. Ing. Ulrich Pfeiffer, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Alexanderring 9, 57627 Hachenburg finden sie unter https://www.pc-vermessung.de/elektronische-kommunikation

gez. Dipl. Ing. Ulrich Pfeiffer,
Öffentlich best. Vermessungsingenieur
Alexanderring 9
57627 Hachenburg