zur Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Birken-Honigsessen über den Besuch des Betreuungsangebotes an der Christophorus-Grundschule Birken-Honigsessen vom 24.05.2017
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Birken-Honigsessen hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 15.03.2023 i. V. m. § 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 19.05.2022 sowie der §§ 68, 75 und 85 des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 07.12.2022 in seiner Sitzung am 19.12.2023 die folgende Satzung beschlossen:
§ 5 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
„Die Teilnahme am Betreuungsangebot der Christophorus-Grundschule ist beitragspflichtig. Die Beitragshöhe wird auf 35 Euro monatlich festgesetzt. Für das zweite und jedes weitere in der Betreuung angemeldete Kind einer Familie wird die Beitragshöhe auf 25 Euro monatlich festgesetzt.“
Diese Satzung tritt zum 01.02.2024 in Kraft.
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten gem. § 24 Abs. 6 GemO ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der vorstehend genannten Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend macht. |
Hat jemand eine Verletzung der o. g. Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.