Nach der Fertigstellung des Rathausstraßenausbaus konnten nun die Pflanzkübel aus Cortenstahl im Bereich des Rathausvorplatzes aufgestellt werden. Diese sollen die Fußgänger im Bereich der Fahrbahnverschwenkung schützen, indem sie ein Überfahren der Fahrbahnbegrenzungen verhindern. Dabei wurde die Durchgangsbreite so bemessen, dass auch Fußgänger mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer unproblematisch die Fahrbahn queren können.
Auf dem Rathausvorplatz darf nur in den markierten Parkständen geparkt werden.
Zum Schutz der Fußgänger gilt nach der Einfahrt von der Rathausstraße rechtsseitig ein Absolutes Haltverbot. Der Rathausvorplatz soll in Schrittgeschwindigkeit befahren werden.
Es muss immer wieder beobachtet werden, dass in der neuen Bushaltestelle in der Rathausstraße als auch auf dem Platz vor der Westerwald Bank geparkt wird. Hier weist das Ordnungsamt darauf hin: Parken in einer Bushaltestelle und das Parken auf dem Gehweg sind verboten und werden jeweils mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro geahndet.