Mit Beschluss des Stadtrates vom 06.02.2023 wurden die Hebesätze für die
Grundsteuer A von 440 v. H. auf 660 v. H. (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)
Grundsteuer B von 440 v. H. auf 660 v. H. (bebaute und unbebaute Grundstücke des Grundvermögens) und
ewerbesteuer von 440 v. H. auf 470 v. H.
rückwirkend zum 01.01.2023 erhöht.
Der Hebesatzerhöhung wird in einem gesonderten Bescheid Rechnung getragen, welcher den Steuerpflichtigen in den nächsten Tagen zugehen wird.
Der Bescheid über die Grundsteuer wird an die Person geschickt, die am 01.01.2023 Eigentümer des Grundstücks war. Dies bedeutet, dass Sie auch dann einen Grundsteuerbescheid erhalten, wenn Sie ein Grundstück nach dem 01.01.2023 verkauft haben, da Sie trotz des Verkaufs noch für das gesamte Kalenderjahr Steuerschuldner sind (§ 9 Abs. 1 GrStG).
Für die bereits fällige Grund- und Gewerbesteuerrate des Jahres 2023 mit Fälligkeitsdatum 15.02. ist eine Nachzahlung mit Fälligkeit zum 13.04.2023 (Zwischenfälligkeit) zu leisten. Die Raten 15.05., 15.08. und 15.11.2023 erhöhen sich entsprechend.
Auch für die Grundsteuerjahreszahler (Fälligkeit 01.07.2023) erhöht sich die Grundsteuer entsprechend.
Den Abgabenpflichtigen, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der jeweils fällige Abgabenbetrag zu den obengenannten Fälligkeitsterminen abgebucht.
Bei Zahlungen per Banküberweisung möchten wir Sie darum bitten, unbedingt Ihr Kassenzeichen anzugeben, damit Ihre Zahlung entsprechend richtig zugeordnet werden kann.
Für Fragen zum Bescheid stehen Ihnen Frau Schirrholz bzw. Frau Zeggel vom Steueramt der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen unter der Rufnummer (02742) 939 -141/ -137, E-Mail: steuern@rathaus-wissen.de und bei Fragen zu Zahlungen Herr Seibert und Frau Bröhl unter der Rufnummer (02742) 939 -190/ -191, E-Mail: kasse@rathaus-wissen.de gerne zur Verfügung.