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Ausgabe 10/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Verbandsgemeinde Wissen - Bekanntmachung

des Wahlleiters der Verbandsgemeinde Wissen über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Verbandsgemeinderates Wissen

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrates vom 19. Februar 2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:

I.

Bei der am 9. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Verbandsgemeinderates in Wissen sind 32 Ratsmitglieder zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Verbandsgemeinderates dürfen höchstens 64 Bewerberinnen und Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Verbandsgemeinderates kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 100 zum Verbandsgemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein.

Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

III.

Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.

Wahlvorschläge für die Wahl des Verbandsgemeinderates sind bei dem Verbandsgemeindewahlleiter in der

Rathausstraße 75 (Rathaus, Zimmer 41)

57537 Wissen

einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft

am Montag, dem 22. April 2024, 18.00 Uhr,

ab.

V.

Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).

57537 Wissen, 28. Februar 2024
Der Verbandsgemeindewahlleiter
Berno Neuhoff, Bürgermeister