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Ausgabe 10/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mittelhof für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mittelhof für das Haushaltsjahr 2024 vom 18.01.2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. Im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf  —  1.322.628 EUR

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf  —  1.301.811 EUR

der Jahresüberschuss auf  —  20.817 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf  —  33.364 EUR

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  58.500 EUR

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  104.000 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  -45.500 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  12.136 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0 EUR

verzinste Kredite auf  —  45.500 EUR

zusammen auf  —  45.500 EUR

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 455.800 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A)  —  540 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)  —  540 v.H.

2.

Gewerbesteuer  —  430 v.H.

3.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb der Ortsgemeinde gehalten werden

für den ersten Hund  —  66 EUR

für den zweiten Hund  —  66 EUR

für jeden weiteren Hund  —  66 EUR

für jeden gefährlichen Hund  —  600 EUR

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Vorvorjahres betrug —  532.189 Euro.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Vorjahres beträgt —  534.912 Euro.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt —  555.729 Euro.

Mittelhof, 18.01.2024
Ortsgemeinde Mittelhof
Franz Cordes, Ortsbürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung wurden mit Schreiben vom 20.02.2024 erteilt. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Freitag, 08.03.2024 bis einschl. Montag, 18.03.2024, im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Zimmer 48, während der Kernarbeitszeit (vormittags: Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, nachmittags: Montag, Dienstag und Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung folgendes für die Rechtmäßigkeit von Satzungen gilt:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Wissen, 28.02.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Wissen
Berno Neuhoff, Bürgermeister