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Ausgabe 11/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2026 vom 17.12.2025

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. Im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

24.706.962 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

24.594.904 EUR

der Jahresüberschuss auf

112.058 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

410.328 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

6.399.340 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

14.605.050 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

-8.205.710 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

7.795.382 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0 EUR

verzinste Kredite auf  —  8.205.710 EUR

zusammen auf  —  8.205.710 EUR

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf  — 1.080.000 EUR

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf  —  1.080.000 EUR

§ 4 Höchstbetrag der Kredite

zur Liquiditätssicherung

sowie der Verbindlichkeiten gegenüber

der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 15.000.000 EUR.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 9.062.840 EUR.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Wirtschaftspläne folgender Sondervermögen wurden noch nicht beschlossen:

-

Sondervermögen Wasserwerk

-

Sondervermögen Abwasserwerk

§ 6 Umlage

VERBANDSGEMEINDEUMLAGE

Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30. November 1999 (GVBl. S. 415), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2010 (GVBl. S. 566), erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden und der Stadt Wissen eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird für das Jahr 2026 auf 48,00 v. H. festgesetzt.

SONDERUMLAGE FÜR DIE FRANZISKUS-GRUNDSCHULE WISSEN SOWIE BARBARA-GRUNDSCHULE KATZWINKEL

Für die Franziskus-Grundschule Wissen sowie die Barbara-Grundschule Katzwinkel wird von den Ortsgemeinden Hövels, Katzwinkel (Sieg), Mittelhof, Selbach (Sieg) und der Stadt Wissen im Haushaltsjahr 2026 ein Betrag von 737.032 EUR als Sonderumlage erhoben. Die Berechnung und Verteilung der Personal- und Sachkosten für die v. g. Grundschulen erfolgt gemäß der getroffenen Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden sowie der Stadt Wissen nach den Schülerzahlen der Klassen 1 - 4 (Stichtag: 01.09.2025) von den beteiligten Ortsgemeinden sowie der Stadt Wissen.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Vorjahres betrug

Der voraussichtliche Stand

des Eigenkapitals zum 31.12.

des Vorjahres beträgt

Der voraussichtliche Stand

des Eigenkapitals zum 31.12.

des Haushaltsjahres beträgt

§ 8 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird in 0 Fällen zugelassen.

Wissen, den 17.12.2025
Verbandsgemeinde Wissen
gez. Berno Neuhoff
Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung wurden mit Schreiben vom 20.02.2026 erteilt. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Freitag, 13.03.2026 bis einschl. Montag, 23.03.2026, im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Zimmer 47, während der Kernarbeitszeit (vormittags: Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, nachmittags: Montag, Dienstag und Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung folgendes für die Rechtmäßigkeit von Satzungen gilt:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Wissen, 02.03.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Wissen
In Vertretung
gez. Ulrich Marciniak
I. Beigeordneter