Die Haushaltssatzung der Stadt Wissen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung der Stadt Wissen
für das Jahr 2025 vom 08.01.2025
Der Stadtrat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 17.728.911 EUR |
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| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 17.014.431 EUR |
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| der Jahresüberschuss auf | 714.480 EUR |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
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| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 1.208.396 EUR |
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| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.047.000 EUR |
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| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 5.158.950 EUR |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -3.111.950 EUR |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.903.554 EUR |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
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| zinslose Kredite auf | 0 EUR |
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| verzinste Kredite auf | 3.111.950 EUR |
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| zusammen auf | 3.111.950 EUR |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen,die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf — 980.000 EUR
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf — 199.670 EUR
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 6.500.000 EUR
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) — 945 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) — 945 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 500 v.H. | |
| 3. | Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam | |
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| nur ein Hund gehalten wird — 60 EUR | |
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| zwei Hunde gehalten werden — 120 EUR je Hund drei oder mehr Hunde gehalten werden — 168 EUR je Hund | |
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| für jeden gefährlichen Hund — 660 EUR | |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug 3.906.905,84 EUR.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 18.377.900 EUR.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt 19.088.980 EUR.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung folgendes für die Rechtmäßigkeit von Satzungen gilt:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Wissen, 13.03.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Wissen
gez.
Berno Neuhoff
Bürgermeister