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Ausgabe 12/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Wissen

Inkrafttreten der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Wissen

Ortsbezogene Teilfortschreibung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Freiflächen-Photovoltaikanlage Katzwinkel „Kalteich“

Bekanntmachung gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. Nr. 394), über die Wirksamkeit der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wissen.

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Wissen hat in seiner Sitzung am 17.12.2025 mit dem Feststellungsbeschluss die 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wissen beschlossen.

Das Teilgebiet dieses Änderungsverfahrens geht aus dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan hervor.

Der Verbandsgemeinderat beschloss gemäß § 6 Absatz 6 BauGB die 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans von der Darstellung „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Sondergebiet Solarenergie“ mit Begründung und Umweltbericht.

Die Kreisverwaltung Altenkirchen genehmigte mit Bescheid vom 02.03.2026, Aktenzeichen „60-29 / FNP / 2. Änderung FNP VG Wissen“, gem. § 6 Abs. 1 BauGB die 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wissen. Die Erteilung der Genehmigung wird gem. § 6 Abs. 5 Satz BauGB hiermit bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung wird der neu aufgestellte Flächennutzungsplan gem. § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.

Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung mit Umweltbericht, sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 6a BauGB bei der

Verbandsgemeinde Wissen, Fachbereich 3 - Bauen und Infrastruktur, Zimmer 63, Rathausstraße 75, 57537 Wissen, in den Kernarbeitszeiten (montags bis mittwochs von 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.00 Uhr) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Der wirksame Flächennutzungsplan mit der Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung wird ergänzend auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Wissen unter dem Link

https://www.wissen.eu/Wirtschaft-Bauen/Bauen-Wohnen-/

eingestellt.

Aufgrund der Bestimmung des § 215 Abs. 2 BauGB ergeht folgender Hinweis:

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind.

Wissen, 12.03.2026
Berno Neuhoff
Bürgermeister