Der Verbandsgemeinderat Wissen hat am 13.12.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans (ortsbezogene Teilfortschreibung im Bereich der Ortsgemeinde Katzwinkel) aufzustellen und diesen nach § 3 Absatz 1 BauGB öffentlich auszulegen.
Planinhalt
Die ENERPARC AG beabsichtigt gemeinsam mit der Ortsgemeinde Katzwinkel (Sieg) die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf ca. 6,94 ha südlich des Siedlungskör-pers. Ziel ist es, durch die Erzeugung von Solarstrom einen Beitrag zur Energiewende auf eine wirtschaftlich und ökologisch sinnvolle Art zu leisten.
Zur Umsetzung des Projektes werden Flächen beansprucht, die im rechtsgültigen Flächen-nutzungsplan der Verbandsgemeinde Wissen als landwirtschaftliche Flächen dargestellt sind. Es wird daher eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, in deren Zuge der Plangebietsbereich als Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung „Solarenergie“ dargestellt werden soll.
Der Planbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplans
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans in Bereich des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Katzwinkel Kalteich“ stellt sich folgendermaßen dar:
Rechtswirksamer Flächennutzungsplan Geplante Darstellungsänderung
Umweltbezogene Informationen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1BauGB
Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren für den Bereich des Plangebiets des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Katzwinkel Kalteich“ und wird mit der der Begründung sowie dem Umweltbericht in der Zeit vom
28.03.2024 bis einschließlich 29.04.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Zimmer 59, von Montag bis Freitag, vormittags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag bis Mittwoch nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr, öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Gleichzeitig können Anregungen auch an die E-Mail Adresse behoerdenbeteiligung@rathaus-wissen.de gesendet werden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplans (Ortsbezogene Teilfortschreibung im Bereich der Ortsgemeinde Katzwinkel) unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans (Ortsbezogene Teilfortschreibung im Bereich der Ortsgemeinde Katzwinkel kann auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.wissen.eu/Gemeinden-Rathaus/Rathaus/Bekanntmachungen