Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verbandsgemeinderat Wissen hat am 04.04.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans (ortsbezogene Teilfortschreibung im Bereich der Stadt Wissen) aufzustellen und diesen nach § 3 Absatz 1 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 zu beteiligen. Die Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen und der Beschluss zur Offenlage der Planung fanden in der Sitzung des Verbandsgemeinderats am 09.10.2023 statt.
Planinhalt
In der Stadt Wissen soll durch die erhebliche Nachfrage nach Bauland eine Neuausweisung von Baulandflächen im Bereich des geplanten Baugebietes „Am Rödderstein, Wohngebiet Auf der Sieghöhe“, geschaffen werden.
Das insgesamt rund 11,5 ha große Plangebiet ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan weitgehend als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. In Anlehnung an die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans sind im Flächennutzungsplan Neudarstellungen von Wohn- und Mischbauflächen sowie Flächen für Gemeinbedarf, öffentliche Grün- und Versorgungsflächen vorgesehen.
Gleichzeitig soll im Parallelverfahren zur Aufstellung des oben genannten Bebauungsplans an anderer Stelle in der Stadt Wissen die bisherige Darstellung einer Wohnbaufläche zurückgenommen werden.
Die vorliegende 1. Änderung des Flächennutzungsplans ist somit auf wenige Änderungsflächen im Stadtgebiet Wissens beschränkt. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan bleibt in seinen Grundzügen unverändert.
Der Planbereich des Baugebietes „Am Rödderstein, Wohngebiet Auf der Sieghöhe“ und der Planbereich der Rücknahmeflächen ergeben sich aus folgenden Kartenausschnitten:
Geplantes Baugebiet „Am Rödderstein- Wohngebiet Auf der Sieghöhe“
Die Änderung des Flächennutzungsplans in Bereich des geplanten Baugebiets „Am Rödderstein - Baugebiet Auf der Sieghöhe“ stellt sich folgendermaßen dar:
Rücknahme von Wohnbauflächen im Bereich des Ortsteils Schönstein
Die Verbandsgemeinde als Träger des Flächennutuungsplans plant im Einvernehmen mit der Stadt Wissen parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans die Rücknahme eines Bereiches von 3,27 ha Größe, welche bisher als Wohnbaufläche dargestellt war. Diese Flächen liegen im Stadtteil Schönstein, nördlich und südlich der Fürst Hatzfeldt Straße. Zudem wird die öffentliche Grünfläche im Baugebiet „Auf den Weiden“ sowie eine Fläche östlich dieses Baugebietes zurückgenommen.
Die Änderung des Flächennutzungsplans in Bereich des Ortsteils Schönstein stellen sich folgendermaßen dar:
Rücknahmefläche 1
Schönstein, westlich K 126 „Fürst Hatzfeld-Straße“
Größe: 1,56 ha
Entgegen den bisherigen Entwicklungsabsichten im Flächennutzungsplan soll der Bereich zwischen „Fürst-Hatzfeld-Straße“ und Schlossstraße (L 278) nicht weiter baulich entwickelt werden. Dementsprechend kann die Darstellung als Wohnbaufläche zurückgenommen werden. Neue Darstellung wird entsprechend der aktuellen Nutzung „Grünfläche“.
Rücknahmefläche 2
Schönstein, nördlich K126 (2 Teilflächen)
Größe: 0,36 ha
Entgegen den bisherigen Entwicklungsabsichten im Flächennutzungsplan soll der Bereich zwischen „Fürst-Hatzfeld-Straße“ und Schlossstraße (L 278) nicht weiter baulich entwickelt werden. Dementsprechend kann die Darstellung als Wohnbaufläche zurückgenommen werden. Neue Darstellung wird entsprechend der aktuellen Nutzung „Grünfläche“.
Rücknahmefläche 3
Schönstein, Hangbereich zwischen Elbbach und „Fürst Hatzfeld-Straße“
Größe: 0,53 ha
Der Hangbereich zwischen K 126 / „Fürst-Hatzfeld-Straße“ und soll von einer weiteren Bebauung freigehalten werden. Die hier großzügige Ausweisung von Wohnbauflächen kann zurückgenommen werden.
Rücknahmefläche 4
Schönstein, östlich Wacholderweg
Größe: 0,77 ha
Östlich des Wacholderwegs ist keine weitere Wohnbauentwicklung mehr vorgesehen. Die hier noch verbleibende Wohnbaufläche soll zurückgenommen und entsprechend der aktuellen Nutzung als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden.
Umweltbezogene Informationen
| Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: | |
| - | Umweltbericht mit Verweis auf die parallel verlaufende Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Bebauungsplans „Am Rödderstein- Wohngebiet Auf der Sieghöhe“. |
| Nachfolgende Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf: | |
| - | Stellungnahme der Kreisverwaltung Altenkirchen, Referat Bauleitplanung und Umweltschutz, 57610 Altenkirchen, Schreiben vom 18.08.2023 zu raum- und landesplanerischen Belangen, ortsplanerischen Belangen, Belangen des Naturschutzes, Belangen der Wasserwirtschaft, Belangen des Denkmalschutzes sowie zu Belangen des Brandschutz, der Abfallbehörde und des Abfallwirtschaftsbetriebes - Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Erdgeschichtliche Denkmalpflege, Niederberger Höhe 1, 56077 Koblenz, E-Mail vom 21.07.2023 zu Belangen erdgeschichtlich relevanter Fundstellen |
| - | Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz, Niederberger Höhe 1, 56077 Koblenz, Schreiben vom 24.07.2023 zu Belangen archäologischer Fundstellen |
| - | Stellungnahme des Landesbetrieb Mobilität Diez, Postfach 1529, 65574 Diez, Schreiben vom 31.07.2023 zu straßenrechtlichen und verkehrstechnischen Belangen |
| - | Stellungnahme des Forstamt Altenkirchen, Siegener Straße 20, 57610 Altenkirchen, Schreiben vom 26.07.2023 zu forstwirtschaftlichen Belangen |
| - | Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Postfach 201053, 56010 Koblenz, Schreiben vom 01.08.2023 zu landwirtschaftlichen Belangen |
| - | Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik GmbH, Technikniederlassung Südwest, Moselweißer Straße 70, 56073 Koblenz, E-Mail vom 21.07.2023 zu Belangen der Telekommunikationslinien |
| - | Stellungnahme der Amprion GmbH, Bestandssicherung Leitungen, Robert-Schumann-Straße 7, 44263 Dortmund, E-Mail vom 21.07.2023 zu Belangen der Höchstspannungsleitungen |
| - | Stellungnahme des BUND Kreisgruppe Altenkirchen, die Herren Lichte, Klein und Stock, EMail/ Schreiben vom 06.07.2023 zu Belangen des Flächenverbrauch, landwirtschaftlicher Flächen, der Landschaft, des Klimaschutz und der Innenentwicklung |
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren für die Bereiche des Plangebiets des Bebauungsplans „Am Rödderstein - Wohngebiet Auf der Sieghöhe“ sowie der Rücknahmefläche in den dargestellten Bereichen südlich der Fürst-Hatzfeldt-Straße (Seifenberg) wird mit der der Begründung sowie dem Umweltbericht in der Zeit vom
28.03.2024 bis einschließlich 06.05.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Zimmer 59, von Montag bis Freitag, vormittags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag bis Mittwoch nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr, öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Gleichzeitig können Anregungen auch an die E-Mail Adresse
behoerdenbeteiligung@rathaus-wissen.de gesendet werden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplans (Ortsbezogene Teilfortschreibung im Bereich der Stadt Wissen) unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans (Ortsbezogene Teilfortschreibung im Bereich der Stadt Wissen kann auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.wissen.eu/Gemeinden-Rathaus/Rathaus/Bekanntmachungen