Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Wissen hat aufgrund § 8 der Satzung der Verbandsgemeinde Wissen über die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Wissen vom 14.07.2021 in der Fassung vom 19.06.2023 sowie der §§ 24, 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 24.05.2023 i. V. m. § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII in der Fassung vom 21.12.2022 i. V. m. §§ 1 Abs. 4, 5 Abs. 4, 26 des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vom 03.09.2019 sowie § 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung vom 19.05.2022 in seiner Sitzung am 19.03.2024 die folgenden Beitragssätze für den Zeitraum vom 01.09.2024 bis 31.08.2025 beschlossen:
| Elternbeitrag für Verpflegung bei 7-Stunden-Betreuung mit einer Unterbrechung über Mittag, ohne Mittagessen sowie Waldgruppe Wisserland: | |
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| 4,94 € monatlich |
| 2. | Elternbeitrag für Verpflegung bei Ganztagsbetreuung mit halber Beitragspauschale: |
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| 43,54 € monatlich |
| 3. | Elternbeitrag für Verpflegung bei Ganztagsbetreuung: |
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| 82,13 € monatlich |
Die Beiträge werden gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung über die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Wissen jeweils zum 15. des laufenden Monats fällig und sind zu Gunsten der Verbandsgemeindekasse Wissen zu zahlen.