Die Verbandsgemeinderäte Altenkirchen-Flammersfeld (Beschluss vom 19.12.2024), Hamm (Sieg) –Beschluss vom 10.12.2024 - und Wissen (Beschluss vom 18.12.2024) haben gemäß den §§ 12 und 13 des Landesgesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KomZG) eine Zweckvereinbarung über die Errichtung einer gemeinsamen Vergabestelle zwischen der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld, der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) und der Verbandsgemeinde Wissen beschlossen.
Diese Zweckvereinbarung wurde gemäß § 12 Abs. 2 KomZG von der Kreisverwaltung Altenkirchen als Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 7. März 2025 genehmigt.
Die Zweckvereinbarung wird hiermit gemäß § 12 Abs. 5 KomZG öffentlich bekannt gemacht: