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Ausgabe 13/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Sonstiges

Tödliche Gefahr beim Holzeinschlag

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

das Fällen von Bäumen zählt zu den gefährlichsten Arbeiten im Wald. Jährlich kommt es hier bundesweit zu einer Vielzahl von auch tödlich verlaufenden Unfällen.

Das Fällen von Bäumen erfordert die komplette Aufmerksamkeit des beauftragten Personals. Dieses muss alle Gefahrenquellen im Fällbereich ständig beobachten.

Um eine Gefahr für Waldnutzer auszuschließen, müssen die Wege zu den Fällorten abgesperrt werden. Auch wenn die Arbeiten für Außenstehende sehr interessant sind, so können sie die Gefahr nicht oder nur sehr unzureichend einschätzen.

Deshalb ist das Betreten der Hiebsorte per Gesetz verboten!

Nach § 22 Abs. 4 Nr. 4 Landeswaldgesetzt ist das Betreten von Waldflächen und Waldwegen während der Dauer des Einschlags und der Aufarbeitung von Holz verboten. Zuwiderhandlung stellt nach § 37 Abs. 2 Nr. 7 Landeswaldgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem nicht geringen Bußgeld geahndet werden.

Dieses Verbot dient ausschließlich dem Schutz der Waldnutzenden und ist kein Selbstzweck.

Daher bittet das Forstamt Altenkirchen im Interesse Ihrer Sicherheit, die Absperrung zu beachten und nicht, wie leider immer wieder zu beobachten, die Absperrungen zu umgehen und die Hiebsorte zu betreten.

Ihr Forstamt Altenkirchen