Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Wissen beschloss am 19.03.2024 auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes, des Landesstraßengesetzes und der Satzung der Verbandsgemeinde Wissen über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung - Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung - vom 05.12.2019 (ESA) folgende ab 01.01.2024 geltende Beitragssätze, Gebührensätze und Kostenanteile für die Abwasserbeseitigung in der Verbandsgemeinde Wissen:
Einmalige Beiträge
Schmutzwasser je m² Grundstücksfläche
mit Zuschlägen für Vollgeschosse § 4 Ziff. 1 ESA — 3,04 EUR
Schmutzwasser je m² Grundstücksfläche
mit Zuschlägen für Vollgeschosse § 4 Ziff. 2 ESA — 3,79 EUR
Oberflächenwasser je m² der mit der Grundflächenzahl
vervielfachten Grundstücksfläche § 4 Ziff. 1 ESA — 5,04 EUR
Oberflächenwasser je m² der mit der Grundflächenzahl
vervielfachten Grundstücksfläche § 4 Ziff. 2 ESA — 14,06 EUR
Investitionskostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung gemeindlicher Straßen, Wege und Plätze
| a.) | bei Herstellung bzw. Erneuerung im Rahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes je m² Straßenfläche |
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| - Herstellung „Offene Bauweise“, gültig seit 01.01.2015 — 21,50 EUR |
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| - Erneuerung „Offene Bauweise“, gültig seit 01.01.2015 — 28,16 EUR |
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| - Erneuerung „Inliner-Verfahren“, gültig seit 01.01.2015 — 15,99 EUR |
| b.) | bei räumlicher Erweiterung je m² Straßenfläche, |
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| gültig seit 2007 — 15,26 EUR |
Schmutzwassergebühr einschließlich Abwasserabgabe (§ 18 ESA)
je m³ gewichtete Schmutzwassermenge
bei leitungsgebundenen Entsorgung, gültig seit 01.07.2023 — 2,87 EUR
Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser (§ 13 ESA)
je m² beitragspflichtiger Fläche, gültig seit 01.07.2023 — 0,17 EUR
Wiederkehrender Beitrag Oberflächenwasser (§ 13 ESA)
je m² der mit der Grundflächenzahl vervielfachten
Grundstücksfläche, gültig seit 01.07.2023 — 0,58 EUR
Lfd. Kostenanteil Straßenoberflächenentwässerung
je m² Landes-Straßenfläche, gültig seit 01.01.2024 — 0,38 EUR
je m² Kreis-Straßenfläche, gültig seit 01.01.2024 — 0,49 EUR
je m² Straßen-, Gehweg- und Parkfläche in den Ortsgemeinden
und der Stadt, gültig seit 01.01.2024 — 0,55 EUR
Abwasserabgabe (AWA) für Kleineinleiter je Einwohner (§ 32 ESA)
je Einwohner im Jahr — 17,90 EUR
Gebühr für Fäkalschlammbeseitigung (§ 19 Abs. 2/§ 23 Abs. 1 ESA)
je m³ entleerter und abgefahrener Fäkalschlamm,
gültig seit 01.07.2023 — 93,92 EUR
Schmutzwassergebühr einschließlich Abwasserabgabe (§ 19 Abs. 1/§ 23 Abs. 2 ESA)
je m³ gewichtete Schmutzwassermenge bei Entsorgung aus geschlossenen Gruben, gültig seit 01.07.2023 — 51,03 EUR
Die wiederkehrenden Beiträge werden gemäß § 15 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Wissen vom 05.12.2019 (ESA) entsprechend der Schuld des laufenden Jahres in elf Vorausleistungszahlungen zu den Terminen 28.02., 15.03., 15.04., 15.05., 17.06., 15.07., 15.08., 16.09., 15.10., 15.11. und 16.12.2024 erhoben.
Die Gebühren gemäß § 25 ESA werden ebenfalls in Form von Vorausleistungszahlungen zu den v. g. Terminen erhoben.