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Ausgabe 14/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Wissen beschloss am 19.03.2024 auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes, des Landesstraßengesetzes und der Satzung der Verbandsgemeinde Wissen über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung - Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung - vom 05.12.2019 (ESA) folgende ab 01.01.2024 geltende Beitragssätze, Gebührensätze und Kostenanteile für die Abwasserbeseitigung in der Verbandsgemeinde Wissen:

Einmalige Beiträge

Schmutzwasser je m² Grundstücksfläche

mit Zuschlägen für Vollgeschosse § 4 Ziff. 1 ESA  —  3,04 EUR

Schmutzwasser je m² Grundstücksfläche

mit Zuschlägen für Vollgeschosse § 4 Ziff. 2 ESA  —  3,79 EUR

Oberflächenwasser je m² der mit der Grundflächenzahl

vervielfachten Grundstücksfläche § 4 Ziff. 1 ESA  —  5,04 EUR

Oberflächenwasser je m² der mit der Grundflächenzahl

vervielfachten Grundstücksfläche § 4 Ziff. 2 ESA  —  14,06 EUR

Investitionskostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung gemeindlicher Straßen, Wege und Plätze

a.)

bei Herstellung bzw. Erneuerung im Rahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes je m² Straßenfläche

- Herstellung „Offene Bauweise“, gültig seit 01.01.2015  —  21,50 EUR

- Erneuerung „Offene Bauweise“, gültig seit 01.01.2015  —  28,16 EUR

- Erneuerung „Inliner-Verfahren“, gültig seit 01.01.2015  —  15,99 EUR

b.)

bei räumlicher Erweiterung je m² Straßenfläche,

gültig seit 2007 — 15,26 EUR

Schmutzwassergebühr einschließlich Abwasserabgabe (§ 18 ESA)

je m³ gewichtete Schmutzwassermenge

bei leitungsgebundenen Entsorgung, gültig seit 01.07.2023  —  2,87 EUR

Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser (§ 13 ESA)

je m² beitragspflichtiger Fläche, gültig seit 01.07.2023  —  0,17 EUR

Wiederkehrender Beitrag Oberflächenwasser (§ 13 ESA)

je m² der mit der Grundflächenzahl vervielfachten

Grundstücksfläche, gültig seit 01.07.2023  —  0,58 EUR

Lfd. Kostenanteil Straßenoberflächenentwässerung

je m² Landes-Straßenfläche, gültig seit 01.01.2024  —  0,38 EUR

je m² Kreis-Straßenfläche, gültig seit 01.01.2024  —  0,49 EUR

je m² Straßen-, Gehweg- und Parkfläche in den Ortsgemeinden

und der Stadt, gültig seit 01.01.2024  —  0,55 EUR

Abwasserabgabe (AWA) für Kleineinleiter je Einwohner (§ 32 ESA)

je Einwohner im Jahr  —  17,90 EUR

Gebühr für Fäkalschlammbeseitigung (§ 19 Abs. 2/§ 23 Abs. 1 ESA)

je m³ entleerter und abgefahrener Fäkalschlamm,

gültig seit 01.07.2023  —  93,92 EUR

Schmutzwassergebühr einschließlich Abwasserabgabe (§ 19 Abs. 1/§ 23 Abs. 2 ESA)

je m³ gewichtete Schmutzwassermenge bei Entsorgung aus geschlossenen Gruben, gültig seit 01.07.2023  —  51,03 EUR

Die wiederkehrenden Beiträge werden gemäß § 15 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Wissen vom 05.12.2019 (ESA) entsprechend der Schuld des laufenden Jahres in elf Vorausleistungszahlungen zu den Terminen 28.02., 15.03., 15.04., 15.05., 17.06., 15.07., 15.08., 16.09., 15.10., 15.11. und 16.12.2024 erhoben.

Die Gebühren gemäß § 25 ESA werden ebenfalls in Form von Vorausleistungszahlungen zu den v. g. Terminen erhoben.

Verbandsgemeindewerke Wissen
im Hause der Stadtwerke Wissen GmbH
Wiesenstraße 2, 57537 Wissen