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Ausgabe 14/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Anlage 1

der Ergänzenden Bestimmungen der Verbandsgemeinde Wissen zur "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)" vom 20. Juni 1980

I. Laufende Entgelte

Als laufende Entgelte für die Wasserversorgung werden ein Grundpreis und ein Arbeitspreis berechnet.

II. Arbeitspreis

Der Arbeitspreis beträgt je Kubikmeter Wasser ohne Umsatzsteuer 2,25 EUR, einschließlich Umsatzsteuer gerundet 2,41 EUR.

III. Grundpreis

Der Grundpreis richtet sich bei den Grundstücken mit Wasserzählern nach der Größe der Wasserzähler. Er beträgt:

1.

* QN = Nenndurchfluss in m³/h

** Q3 = Dauerdurchfluss in m³/h

2.

Bei Verbundzählern ist der Grundpreis für beide Zähler zu zahlen.

3.

Bei Wasserzählern mit einem Dauerdurchfluss über 100 m³/h wird der Jahresgrundpreis besonders vereinbart.

4.

Bei Bauwasserzählern bis Q3 = 4 m³/h beträgt die monatliche Grundgebühr 30,00 EUR ohne Umsatzsteuer, einschließlich Umsatzsteuer 32,10 EUR.

IV. Baukostenzuschuss

Der Baukostenzuschuss, gemäß Pkt. II. Absatz 8 der Ergänzenden Bestimmungen der Verbandsgemeinde Wissen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 für Anschlüsse an eine örtliche Verteilungsanlage, die vor dem 01. Januar 1981 errichtet worden oder mit deren Errichtung vor diesem Zeitpunkt begonnen worden ist, beträgt ohne Umsatzsteuer 385,00 EUR, einschließlich Umsatzsteuer 411,95 EUR, zuzüglich je Quadratmeter Grundstücksfläche ohne Umsatzsteuer 0,50 EUR, einschließlich Umsatzsteuer gerundet 0,54 EUR.

V. Sonstige Kosten

Die Kosten für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage bei vorheriger Installation eines Bauwasserzählers und nach Antragstellung durch ein zugelassenes Installateurunternehmen werden zum Pauschalsatz auf Basis einer ¾ Lohnstunde zuzüglich der anteiligen Fahrtkosten abgerechnet.

VI. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Anlage tritt am 01. April 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher gültige Anlage vom 01. April 2024 außer Kraft.

Verbandsgemeindewerke Wissen
i. Hs. Stadtwerke Wissen GmbH
Wiesenstr. 2, 57537 Wissen