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Mitteilungsblatt Wissen - Wisserland...mehr wissen!
Ausgabe 14/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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IV. Satzung vom 19.03.2026 zur Änderung der Satzung der Verbandsgemeinde Wissen über den Besuch der Ganztagsschule und des Betreuungsangebotes an der Franziskus-Grundschule Wissen und der Barbara-Grundschule Katzwinkel vom 07.12.2017

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Wissen hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 20.12.2024 i. V. m. § 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.02.2025 sowie der §§ 68, 75 und 85 des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 11.02.2026 in seiner Sitzung am 18.03.2026 die folgende Satzung beschlossen:

§ 1

§ 8 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

„Die Teilnahme am Betreuungsangebot ist beitragspflichtig. Die Beitragshöhe wird auf 35,00 Euro monatlich festgesetzt. Für das zweite und jedes weitere in der Betreuung angemeldete Kind einer Familie wird die Beitragshöhe auf 25,00 Euro monatlich festgesetzt. Für Kinder, die die Ganztagsschule an der Franziskus-Grundschule Wissen besuchen und nur einmal wöchentlich am Freitagnachmittag am Betreuungsangebot teilnehmen, wird die Beitragshöhe auf 7,00 Euro monatlich festgesetzt.“

§ 2

Diese Satzung tritt zum 01.08.2026 in Kraft.

Wissen, 19.03.2026
Berno Neuhoff
Bürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten gem. § 24 Abs. 6 GemO ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der vorstehend genannten Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung der o. g. Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Wissen, 19.03.2026
Berno Neuhoff
Bürgermeister