Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Wissen hat aufgrund § 8 der Satzung der Verbandsgemeinde Wissen über die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Wissen vom 14.07.2021 in der Fassung vom 19.06.2023 sowie der §§ 24, 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 20.12.2024 i. V. m. § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII in der Fassung vom 03.04.2025 i. V. m. §§ 1 Abs. 4, 5 Abs. 4, 26 des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vom 03.09.2019 sowie § 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung vom 25.02.2025 in seiner Sitzung am 18.03.2026 die folgenden Beitragssätze für den Zeitraum vom 01.09.2026 bis 31.08.2027 beschlossen:
| 1. | Elternbeitrag für Verpflegung bei 7-Stunden-Betreuung mit einer Unterbrechung über Mittag, ohne Mittagessen sowie Waldgruppe Wisserland: | 5,15 € monatlich |
| 2. | Elternbeitrag für Verpflegung bei Ganztagsbetreuung mit halber Beitragspauschale: | 46,66 € monatlich |
| 3. | Elternbeitrag für Verpflegung bei Ganztagsbetreuung: | 88,16 € monatlich |
Die Beiträge werden gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung über die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Wissen jeweils zum 15. des laufenden Monats fällig und sind zu Gunsten der Verbandsgemeindekasse Wissen zu zahlen.