Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Wissen hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 20.12.2024 i. V. m. § 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.02.2025 sowie der §§ 68, 75 und 85 des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 20.12.2024 in seiner Sitzung am 26.03.2025 die folgende Satzung beschlossen:
§ 4 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
„Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung erhebt die Verbandsgemeinde Wissen Beiträge in Form pauschaler Monatsbeträge (Verpflegungspauschale). Die Beitragshöhe wird unter Berücksichtigung von durchschnittlichen Ferienzeiten und Feiertagen auf 68,00 Euro monatlich festgesetzt.“
Diese Satzung tritt zum 01.05.2025 in Kraft.
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten gem. § 24 Abs. 6 GemO ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der vorstehend genannten Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend macht. |
Hat jemand eine Verletzung der o. g. Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.