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Mitteilungsblatt Wissen - Wisserland...mehr wissen!
Ausgabe 16/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Verbandsgemeinde Wissen

Halten und Parken im Bereich der Franziskus-Grundschule Wissen und der Katholischen KiTa „Adolph Kolping“ Wissen

Rund um die Grundschule und die KiTa ist die Park- und Verkehrssituation schwierig und stellt Anwohner, Mitarbeiter der Einrichtungen und Eltern vor große Herausforderungen. Im Zuge des Rathausneubaus sind die Kurzzeitparkplätze auf dem Parkplatz hinter dem Rathaus (Am Biesem), die bis dahin für den Bring- und Holverkehr der Grundschüler und der KiTa-Kinder rege genutzt wurden, weggefallen. Daher ist in der Bergstraße zwischen Schulstraße und Flachsstraße eine Elternhaltestelle eingerichtet worden. Die Elternhaltestelle wurde seit dem durch unser Ordnungsamt häufig kontrolliert. Dabei wurden viele Unsicherheiten bei der Benutzung festgestellt. Daher möchten wir Ihnen mit dieser Mitteilung eine Hilfestellung geben. Wir appellieren an alle Betroffenen, die Verkehrsregeln einzuhalten und gegenseitig Rücksicht zu nehmen. Diese Mitteilung soll Sie informieren und dazu beitragen, dass insbesondere die Elternhaltestelle in der Bergstraße optimal genutzt wird.

  • Die Durchfahrt durch die Schulstraße (zwischen Am Biesem und Bergstraße) ist montags bis freitags von 07:15 bis 16:30 Uhr untersagt.
  • Die Durchfahrt durch den Flachsweg (Straße unterhalb der Grundschule) ist montags bis freitags von 07:15 bis 16:30 Uhr untersagt. Der Flachsweg darf nur zur Nutzung der Kundenparkplätze und des Parkplatzes der Grundschule (dafür ist ein Parkausweis notwendig) befahren werden. In der Flachsstraße gilt ein Absolutes Haltverbot.
  • In Am Biesem (zwischen Flachsstraße und Schulstraße) darf nur mit Parkscheibe geparkt werden (zeitliche Einschränkung: 1 Stunde). Auf der anderen Fahrbahnseite gilt ein Absolutes Haltverbot.
  • In der Bergstraße zwischen Schulstraße und Hachenburger Straße gilt rechtsseitig montags bis freitags von 07:15 bis 16:30 Uhr ein Eingeschränktes Haltverbot.
  • In der Bergstraße zwischen Hachenburger Straße und Schulstraße ist das (zeitlich unbeschränkte) Parken halbseitig auf dem Gehweg erlaubt. Ca. 20 m vor der Ausfahrt der Schulstraße sind für den Zeitraum montags - freitags, 07:15 - 16:30 Uhr Kurzzeitparkplätze (30 Minuten) eingerichtet. Hier ist zur Nutzung eine Parkscheibe auszulegen. Diese Kurzzeitparkplätze sind für Eltern vorgesehen, die ihre Kinder noch bis in die Einrichtung begleiten. Daher sollen sie primär von Eltern der KiTa-Kinder genutzt werden.
  • In der Bergstraße oberhalb der Grundschule (zwischen Flachsstraße und Schulstraße) gilt ein Halt- und Parkverbot. Montags bis freitags ist zwischen 07:15 Uhr und 16:30 Uhr teilweise nur noch das Halten erlaubt. Die Abschnitte, für die ein Eingeschränktes Haltverbot angeordnet wurden, sind als Elternhaltestelle vorgesehen: Hier können Schul- und Kindergartenkinder, die von ihren Eltern mit dem Auto gebracht werden, aus dem Auto gelassen werden und gefahrlos über den Gehweg zur Schule und zum Kindergarten gelangen bzw. nach der Schule und dem Kindergarten wieder abgeholt werden. Die Elternhaltestelle ist an dem Zusatzzeichen mit dem entsprechenden Piktogramm erkennbar. Sie ist über Am Biesem und die Flachsstraße sowie aus der Gegenrichtung von der Hachenburger Straße über die Schulstraße erreichbar. Im Eingeschränkten Haltverbot ist das Halten bis zu 3 Minuten rechts am Fahrbahnrand erlaubt. Dieser Zeitraum reicht in der Regel aus, damit ein Kind aus dem Fahrzeug aussteigen, seinen Schulranzen (ggf. aus dem Kofferraum) nehmen und verabschiedet werden kann. Bitte halten Sie nicht auf dem Gehweg, um Fußgänger nicht zu behindern. Lassen Sie die Kinder möglichst rechts aussteigen. Der Fahrer hat am Kfz zu verbleiben. Zum Abholen bietet sich an, nicht auf das Kind zu warten, sondern mit dem Kind in der Elternhaltestelle einen Bereich zu vereinbaren, in dem das Kind auf seine Eltern zur Abholung wartet. Passen Sie Ihre Abholzeiten entsprechend an. Auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite gilt jeweils ein Absolutes Haltverbot zur Gewährleistung der Durchfahrt. Bei der Zu- und Abfahrt ist gegenseitig Rücksicht zu nehmen und besonders auf die Fahrbahn querende Kinder zu achten. Überschreiten Sie nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h! Nutzen Sie die Elternhaltestelle, dies entlastet die übrigen Parkflächen und dient der Sicherheit Ihrer Kinder.

Die Anwohner bitten wir um Verständnis. Rückfragen können an das Ordnungsamt gerichtet werden (Mail: ordnungsamt@rathaus-wissen.de, Tel. 02742/939-199). Nach Beendigung der Bauarbeiten des Rathauses (2025/2026) wird die Park- und Verkehrssituation erneut überprüft.

Wissen, 04.04.2024
Mit freundlichen Grüßen
Berno Neuhoff, Bürgermeister