Entwurf des Bebauungsplans „Kirchweg“ Datengrundlage: Geobasisinformation der Vermessungs- und Katasterverwaltung RLP, Zustimmung vom 15.10.2002)
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Ortsgemeinderat Mittelhof hat am 10.04.2024 in öffentlicher Sitzung die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB vorgenommen und beschlossen den Bebauungsplan „Kirchweg“ nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Dies hat zum Hintergrund, dass die Aufstellung des Bebauungsplans „Kirchweg“ bisher im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Baugesetzbuch) verlief. Der § 13b BauGB wurde nach dem Beginn des letzten Offenlegungsverfahrens für nicht mit EU-Recht vereinbar erklärt. Daher muss das Verfahren zum Bebauungsplan „Kirchweg“ jetzt in ein Regelverfahren umgewandelt werden. Dazu muss ein vollständiger Umweltbericht mit Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung erarbeitet werden und ein entsprechender Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft geleistet werden. Die erfolgte Offenlage muss wiederholt werden.
Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Ziel und Zweck des Bebauungsplans „Kirchweg“ ist die Neuausweisung von Wohnbauland aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach Bauplätzen zur Errichtung von Wohngebäuden in Mittelhof.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Kirchweg“ mit Planzeichnung, Textfestsetzung, Begründung, Umweltbericht mit Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und geologischem Gutachten zur Versickerungsfähigkeit des Oberflächenwassers sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
19.04.2024 bis einschließlich 21.05.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Zimmer 59, von Montag bis Freitag, vormittags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag bis Mittwoch, nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr, öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Gleichzeitig können Anregungen auch an die E-Mail Adresse
behoerdenbeteiligung@rathaus-wissen.de
gesendet werden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Kirchweg“ unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
| - | Umweltbericht mit Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und geologisches Gutachten zur Versickerungsfähigkeit des Oberflächenwassers |
Nachfolgende Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zum Vorentwurf im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB:
| - | Stellungnahme der Kreisverwaltung Altenkirchen (Schreiben vom 12.07.2022) Bereich Bauleitplanung und Umweltschutz, 57610 Altenkirchen, zu ortsplanerischen Belangen, Belangen des Naturschutzes, Belangen der Wasserwirtschaft sowie zu Belangen des Brandschutz, der Abfallbehörde und des Abfallwirtschaftsbetriebes |
| - | Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau, Mainz (Schreiben vom 13.07.2022), zu Bergbau/Altbergbau und Boden/Baugrund |
| - | Stellungnahme der Generaldirektion kulturelles Erbe – Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz, 56077 Koblenz (Schreiben vom 15.06.2022), zu Belangen archäologischer Fundstellen |
| - | Stellungnahme des Landesbetrieb Mobilität Diez (Schreiben vom 01.07.2022) zu Belangen der Straßenplanung entlang der freien Strecke K 126 |
| - | Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik GmbH (Schreiben vom 13.06.2022) zu Belangen der Telekommunikationslinien. |
| - | Stellungnahme von Bürger A (Schreiben vom 12.07.2022 zu Belangen der städtebaulichen Entwicklung und Erschließung. |
Nachfolgende Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zum Vorentwurf im Rahmen der Beteiligung gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB :
| - | Stellungnahme von Bürger A (Schreiben vom 22.03.2023) zu Belangen des Ortsbildes und der Erschließung |
| - | Stellungnahme von Bürger B (Schreiben vom 25.08.2023) zu Belangen der Versickerungsfähigkeit des Bodens |
| - | Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe – Direktion Landesarchäologie / Ergeschichtliche Denkmalpflege (Schreiben vom 07.08.2023) zu Belangen des Denkmalschutzgesetzes und erdgeschichtlicher Funde. |
| - | Stellungnahme des Landesbetrieb Mobilität (Schreiben vom 14.08.2023) zu straßenrechtlichen Belangen. |
| - | Stellungnahme der Kreisverwaltung Altenkirchen (Schreiben vom 11.09.2023) zu ortsplanerischen Belangen, Belangen des Naturschutzes, Belangen der Wasserwirtschaft sowie zu Belangen des Brandschutzes und des Abfallwirtschaftsbetriebes |
| - | Stellungnahme der Stadtwerke Wissen (Schreiben vom 11.09.2023) zu Belangen der Löschwasserversorgung, Trinkwasserversorgung, Gasversorgung, Abwasserbeseitigung und des Brauchwassers |
Der Entwurf des Bebauungsplans „Kirchweg“ einschließlich der Niederschriften zur Abwägung der vorgetragenen Anregungen kann auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.wissen.eu/Gemeinden-Rathaus/Rathaus/Bekanntmachungen