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Ausgabe 16/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Birken-Honigsessen für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Birken-Honigsessen für das Haushaltsjahr 2026 vom 03.02.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

Haushaltsjahr

2026

1. Im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

4.016.556 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

3.848.990 EUR

der Jahresüberschuss auf

167.566 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

261.102 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

736.208 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

951.705 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

-215.497 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

-45.605 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, 

wird festgesetzt für

Haushaltsjahr 

2026

zinslose Kredite auf

0 EUR

verzinste Kredite auf

215.497 EUR

zusammen auf

215.497 EUR

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

 

Haushaltsjahr

2026

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, 

wird festgesetzt auf

0 EUR

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf

0 EUR

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber

der Einheitskasse wird festgesetzt auf

4.276.347,33 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden

wie folgt festgesetzt:

Haushaltsjahr

2026

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A)

590 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

590 v.H.

2. Gewerbesteuer

500 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb

der Ortsgemeinde gehalten werden

2026

für den ersten Hund

66 EUR

für den zweiten Hund

90 EUR

für jeden weiteren Hund

120 EUR

für jeden gefährlichen Hund

750 EUR

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.

des Vorvorjahres betrug

3.686.610,46 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Vorjahres beträgt

4.043.035,46 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt

4.210.601,46 EUR

Birken-Honigsessen, 03.02.2026
Ortsgemeinde Birken-Honigsessen
gez.
Hubert Wagner
Ortsbürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung wurden mit Schreiben vom 02.04.2026 erteilt. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Freitag, 17.04.2026 bis einschl. Montag, 27.04.2026, im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Zimmer 48, während der Kernarbeitszeit (vormittags: Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, nachmittags: Montag, Dienstag und Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung folgendes für die Rechtmäßigkeit von Satzungen gilt: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Wissen, 07.04.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Wissen
gez.
Berno Neuhoff
Bürgermeister