I. Baukostenzuschuss
Der Baukostenzuschuss, gemäß Pkt. II., Absatz 8 der Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Wissen GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 für Anschlüsse an eine örtliche Verteilungsanlage, die vor dem 01. Januar 1981 errichtet worden oder mit deren Errichtung vor diesem Zeitpunkt begonnen worden ist, beträgt ohne Umsatzsteuer 385,00 EUR, einschließlich Umsatzsteuer 411,95 EUR, zzgl. je Quadratmeter Grundstücksfläche ohne Umsatzsteuer 0,50 EUR, einschließlich Umsatzsteuer gerundet 0,54 EUR
II. Hausanschlusskosten
Der Pauschalkostenbetrag gemäß Pkt. III. Absatz 3.2 der Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Wissen GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 beträgt für Hausanschlüsse bis DN 25 ohne Umsatzsteuer 1.510,00 EUR, einschließlich Umsatzsteuer 1.615,70 EUR und für Hausanschlüsse bis DN 40 ohne Umsatzsteuer 1.585,00 EUR, einschließlich Umsatzsteuer 1.695,95 EUR.
Der Pauschalbetrag ermäßigt sich ohne Umsatzsteuer um 500,00 EUR, einschließlich Umsatzsteuer 535,00 EUR, wenn gleichzeitig ein Gasanschluss in den gleichen Graben mitverlegt wird.
III. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Anlage tritt ab dem 01. Mai 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher gültige Anlage vom 01. April 2009 außer Kraft.