Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplans
Rechtswirksamer Flächennutzungsplan
Geplante Darstellungsänderung
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verbandsgemeinderat Wissen hat am 26.03.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans (ortsbezogene Teilfortschreibung im Bereich der Ortsgemeinde Katzwinkel) gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Planinhalt
Die ENERPARC AG beabsichtigt gemeinsam mit der Ortsgemeinde Katzwinkel (Sieg) die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf ca. 6,94 ha südlich des Siedlungskörpers. Ziel ist es, durch die Erzeugung von Solarstrom einen Beitrag zur Energiewende auf eine wirtschaftlich und ökologisch sinnvolle Art zu leisten.
Zur Umsetzung des Projektes werden Flächen beansprucht, die im rechtsgültigen Flächen-nutzungsplan der Verbandsgemeinde Wissen als landwirtschaftliche Flächen dargestellt sind. Es wird daher eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, in deren Zuge der Plangebietsbereich als Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung „Solarenergie“ dargestellt werden soll.Der Planbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans in Bereich des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Katzwinkel Kalteich“ stellt sich folgendermaßen dar:
Umweltbezogene Informationen
| - | Umweltbericht mit Verweis auf die parallel verlaufende Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Katzwinkel Kalteich“. |
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren für den Bereich des Plangebiets des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Katzwinkel Kalteich“ und wird mit der der Begründung sowie dem Umweltbericht in der Zeit vom
09.05.2025 bis einschließlich 10.06.2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Zimmer 59, von Montag bis Freitag, vormittags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag bis Mittwoch nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr, öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Gleichzeitig können Anregungen auch an die E-Mail Adresse
behoerdenbeteiligung@rathaus-wissen.de gesendet werden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplans (Ortsbezogene Teilfortschreibung im Bereich der Ortsgemeinde Katzwinkel) unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
| - | Umweltbericht |
| - | Sichtbarkeitsanalyse mit Anlagen |
| Nachfolgende Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf: | |
| - | Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik GmbH (E-Mail vom 10.04.2024) zu Belangen der Telekommunikationslinien |
| - | Stellungnahme der Stadtwerke Wissen (Schreiben vom 29.04.2024) zu Belangen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung |
| - | Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe – Direktion Landesarchäologie – Erdgeschichtliche Denkmalpflege (E-Mail vom 28.03.2024) zu erdgeschichtlichen Belangen |
| - | Stellungnahme der Naturschutzinitiative e.V., Quirnbach (Schreiben vom 29.04.2024) zu Belangen des Grünland und des Freiraum und zu Belangen des Artenschutz |
| - | Stellungnahme des Landesamt für Geologie und Bergbau (Schreiben vom 25.04.2024 und Stellungnahme zum B-Plan vom 23.04.2024) zu Belangen des Bergbau/ Altbergbau und Boden/ Baugrund |
| - | Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz (Schreiben vom 18.04.2024) zu Belangen der Wasserwirtschaft und des Bodenschutz |
| - | Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht (Schreiben vom 24.04.2024) zu Belangen des Immissionsschutzes |
| - | Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (Schreiben vom 18.04.2024 und vom 01.03.2022) zu Belangen der Landwirtschaft |
| - | Stellungnahme des Forstamt Altenkirchen (Schreiben vom 11.04.2024) zu Belangen der Forstwirtschaft |
| - | Stellungnahme des Westerwald-Verein e.V., Montabaur (Schreiben vom 23.04.2024) zu Belangen der Förderung regenerativer Energien |
| - | Stellungnahme der Amprion GmbH, Dortmund (E-Mail vom 03.04.2024) zu Belangen der Höchstspannungsleitungen |
| - | Stellungnahme der Kreisverwaltung Altenkirchen (Schreiben vom 29.04.2024) zu landesplanerischen Belangen, naturschutzfachlichen Belangen, Belangen der Wasserbehörde und Bodenschutzbehörde, Belangen der Wirtschaftsförderung |
| - | Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung gemäß § 16 ROG i.V.m. § 18 LPlG |
| Kreisverwaltung Altenkirchen, Referat 60 Bauleitplanung und Umweltschutz (Schreiben vom 17.06.2022) |
Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans (Ortsbezogene Teilfortschreibung im Bereich der Ortsgemeinde Katzwinkel) kann auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.wissen.eu/Gemeinden-Rathaus/Rathaus/Bekanntmachungen