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Ausgabe 18/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Wissen

Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplans

Rechtswirksamer Flächennutzungsplan

Geplante Darstellungsänderung

  1. Änderung des Flächennutzungsplans (ortsbezogene Teilfortschreibung im Bereich der Ortsgemeinde Katzwinkel) im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Katzwinkel Kalteich“

Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verbandsgemeinderat Wissen hat am 26.03.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans (ortsbezogene Teilfortschreibung im Bereich der Ortsgemeinde Katzwinkel) gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Planinhalt

Die ENERPARC AG beabsichtigt gemeinsam mit der Ortsgemeinde Katzwinkel (Sieg) die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf ca. 6,94 ha südlich des Siedlungskörpers. Ziel ist es, durch die Erzeugung von Solarstrom einen Beitrag zur Energiewende auf eine wirtschaftlich und ökologisch sinnvolle Art zu leisten.

Zur Umsetzung des Projektes werden Flächen beansprucht, die im rechtsgültigen Flächen-nutzungsplan der Verbandsgemeinde Wissen als landwirtschaftliche Flächen dargestellt sind. Es wird daher eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, in deren Zuge der Plangebietsbereich als Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung „Solarenergie“ dargestellt werden soll.Der Planbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans in Bereich des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Katzwinkel Kalteich“ stellt sich folgendermaßen dar:

Umweltbezogene Informationen

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Umweltbericht mit Verweis auf die parallel verlaufende Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Katzwinkel Kalteich“.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren für den Bereich des Plangebiets des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Katzwinkel Kalteich“ und wird mit der der Begründung sowie dem Umweltbericht in der Zeit vom

09.05.2025 bis einschließlich 10.06.2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Zimmer 59, von Montag bis Freitag, vormittags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag bis Mittwoch nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr, öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Gleichzeitig können Anregungen auch an die E-Mail Adresse

behoerdenbeteiligung@rathaus-wissen.de gesendet werden.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplans (Ortsbezogene Teilfortschreibung im Bereich der Ortsgemeinde Katzwinkel) unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

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Nachfolgende Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf:

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Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans (Ortsbezogene Teilfortschreibung im Bereich der Ortsgemeinde Katzwinkel) kann auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.wissen.eu/Gemeinden-Rathaus/Rathaus/Bekanntmachungen

Wissen, den 09.04.2025
Berno Neuhoff
Bürgermeister