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Ausgabe 18/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Katzwinkel (Sieg)

Entwurf des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Katzwinkel Kalteich“ Datengrundlage: Geobasisinformation der Vermessungs- und Katasterverwaltung RLP, Zustimmung vom 15.10.2002)

Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Katzwinkel Kalteich“

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Katzwinkel hat am 13.03.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen den Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Katzwinkel Kalteich“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die ENERPARC AG beabsichtigt gemeinsam mit der Ortsgemeinde Katzwinkel (Sieg) die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf ca. 6,94 ha südöstlich des Siedlungskörpers.

Die Fläche wird aktuell überwiegend zur Grünlandbewirtschaftung genutzt, auf einem Teilbereich zentral im Plangebiet wird auch Ackerbau betrieben. Nördlich und östlich des Plangebietes verläuft die K 106, welche das Gebiet erschließt.

Die Errichtung der Anlage erfolgt in möglichst naturverträglicher Form. Die Flächen unterhalb und zwischen den PV-Modulen werden zukünftig extensiv als Grünland bewirtschaftet, Versiegelungen auf der Fläche werden durch die Verwendung von fundamentfreien Unterkonstruktionen minimiert. Durch die unmittelbar angrenzenden Waldflächen im Süden und Westen ist die Fernwirkung der Anlage gering. Der Entwurf sieht die zusätzliche Eingrünung in nördliche und östliche Richtung durch Anlage einer Wildstrauchhecke vor. Neben einer ökologischen Verbesserung der Flächenbewirtschaftung durch extensive Nutzung der Grünlandflächen unterhalb und zwischen den PV-Modulen, trägt die geplante Anlage zukünftig mit ca. 7 MW Leistung zur Energiewende bei.

Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Der Entwurf des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Katzwinkel Kalteich“ wird mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht vom

09.05.2025 bis einschließlich 10.06.2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Zimmer 59, von Montag bis Freitag, vormittags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag bis Mittwoch nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr, öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Oder Sie schicken Ihre Stellungnahme per E-Mail an: behoerdenbeteiligung@rathaus-wissen.de

Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Katzwinkel Kalteich“ unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

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Umweltbericht

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Artenschutzrechtliche Vorprüfung

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Faunistische Erfassungen

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Sichtbarkeitsanalyse mit Anlagen

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Blendgutachten

Nachfolgende Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf:

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Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik GmbH (E-Mail vom 10.04.2024) zu Belangen der Telekommunikationslinien

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Stellungnahme der Stadtwerke Wissen (Schreiben vom 29.04.2024) zu Belangen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

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Stellungnahme des Landesbetrieb Mobilität Diez (Schreiben vom 10.04.2024) zu Belangen der Straßenplanung

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Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe - Direktion Landesarchäologie - Außenstelle Koblenz (Schreiben vom 09.04.2024) zu Belangen archäologischer Fundstellen

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Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe - Direktion Landesarchäologie - Erdgeschichtliche Denkmalpflege (E-Mail vom 28.03.2024) zu erdgeschichtlichen Belangen

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Stellungnahme der Naturschutzinitiative e.V., Quirnbach (Schreiben vom 29.04.2024) zu Belangen des Grünland und des Freiraum und zu Belangen des Artenschutz

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Stellungnahme des Landesamt für Geologie und Bergbau (Schreiben vom 23.04.2024) zu Belangen des Bergbau/ Altbergbau und Boden/ Baugrund

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Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz (Schreiben vom 18.04.2024) zu Belangen der Wasserwirtschaft und des Bodenschutz

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Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht (Schreiben vom 24.04.2024) zu Belangen des Immissionsschutzes

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Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (Schreiben vom 18.04.2024) und vom 26.01.2022) zu Belangen der Landwirtschaft

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Stellungnahme des Forstamt Altenkirchen (Schreiben vom 11.04.2024) zu Belangen der Forstwirtschaft

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Stellungnahme des Westerwald-Verein e.V., Montabaur (Schreiben vom 23.04.2024) zu Belangen der Förderung regenerativer Energien

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Stellungnahme der Amprion GmbH, Dortmund (E-Mail vom 28.03.2024) zu Belangen der Höchstspannungsleitungen

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Stellungnahme der Kreisverwaltung Altenkirchen (Schreiben vom 29.04.2024) zu landesplanerischen Belangen, naturschutzfachlichen Belangen, Belangen der Wasserbehörde und Bodenschutzbehörde, Belangen der Wirtschaftsförderung

Der Entwurf des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Katzwinkel Kalteich“ kann auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.wissen.eu/Gemeinden-Rathaus/Rathaus/Bekanntmachungen

Katzwinkel, 09.04.2025
Hubert Becher
Ortsbürgermeister