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Unsere Verbandsgemeinde Wissen was läuft
Ausgabe 2/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Der Verbandsgemeinderat Wissen hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 beschlossen:

Richtlinien

der Verbandsgemeinde Wissen

für die Verleihung von Auszeichnungen für hervorragende sportliche Leistungen

1.

a) Die Verbandsgemeinde Wissen macht es sich zur Aufgabe, Sportlerinnen und Sportler für hervorragende sportliche Leistungen und Bürgerinnen und Bürger, die sich besondere Verdienste um den Sport erworben haben, zu ehren.

b) Für die Ehrung ist ein strenger Maßstab anzusetzen, um den Wert der Auszeichnung zu wahren. Die zu ehrenden Personen müssen einem Sportverein in der Verbandsgemeinde Wissen angehören oder ihren ständigen Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Wissen haben und einer Ehrung würdig sein.

c) Über die Verleihung einer Auszeichung entscheidet der zuständige Ausschuss der Verbandsgemeinde Wissen in nichtöffentlicher Sitzung.

d) Ein Rechtsanspruch auf eine Ehrung besteht nicht.

2.

a) Für hervorragende sportliche Leistungen in Sportarten, die dem Deutschen Olympischen Sportbund angehören, verleiht die Verbandsgemeinde Wissen eine Urkunde und ein Präsent in angemessenen Höhe.

b) Bei Vereinsmannschaftssiegen und -meisterschaften erhält jedes Mannschaftsmitglied ebenfalls eine Urkunde und ein Präsent.

3.

a) Geehrt werden Einzelsportlerinnen, Einzelsportler und Mannschaften, die bei einer Welt- oder Europameisterschaft oder einer Deutschen Meisterschaft den 1. - 3. Platz belegt haben.

b) Weiterhin können auch Einzelsportlerinnen, Einzelsportler und Mannschaften geehrt werden, die bei einer Landes-, Bezirks- oder Kreismeisterschaft den 1. Platz belegt haben.

c) Für Leistungen, die den o.g. Erfolgen gleichzusetzen sind, kann eine Auszeichnung verliehen werden. Hier bedarf es einer besonderen Begründung durch den Vorschlagenden.

d) Menschen mit Behinderung sollen bei den Ehrungen besonders berücksichtigt werden.

e) Über wiederkehrende Ehrungen entscheidet der zuständige Ausschuss.

4.

Betreuerinnen und Betreuer, die mindestens 10 Jahre ununterbrochen ehrenamtlich tätig waren, können mit einer Urkunde und einem Präsent in angemessener Höhe geehrt werden. Aus einem Verein soll nicht mehr als eine Betreuerin bzw. ein Betreuer geehrt werden.

5.

Die Ehrung erfolgt alle 3 Jahre im Rahmen einer Ehrungsveranstaltung und soll auf eine Anzahl der zu Ehrenden von 100 - 150 Personen begrenzt werden.

6.

Vorschlagsberechtigt sind die Vereine, der zuständige Ausschuss der Verbandsgemeinde Wissen sowie die Verbandsgemeindeverwaltung Wissen.

7.

Die Ehrung setzt grundsätzlich die Anwesenheit an der Ehrungsveranstaltung voraus. Die Anwesenheit ist durch den Vorschlagenden zu gewährleisten.

Wissen, 14.12.2022 — Berno Neuhoff, Bürgermeister