Öffentliche Bekanntmachung
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| Gegenüber bisher | verändert um | nunmehr festgesetzt auf |
| der Gesamtbetrag der Erträge | 2.569.309 EUR | +46.890 EUR | 2.616.199 EUR |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 2.469.290 EUR | -16.640 EUR | 2.452.650 EUR |
| der Jahresüberschuss | 100.019 EUR | +63.530 EUR | 163.549 EUR |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 169.704 EUR | +63.530 EUR | 233.234 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 866.505 EUR | -86.358 | EUR 780.147 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.258.500 EUR | -333.605 EUR | 924.895 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -391.995 EUR | +247.247 EUR | -144.748 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 222.291 EUR | -310.777 EUR | -88.486 EUR |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite von bisher | 0 EUR | auf 0 EUR |
| verzinste Kredite von bisher | 391.995 EUR | auf 144.748 EUR |
| zusammen von bisher | 391.995 EUR | auf 144.748 EUR |
Bleibt unverändert.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von bisher ---- Euro
festgesetzt auf 3.934.004 Euro festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
| - Grundsteuer A unverändert auf | 400 v. H. |
| - Grundsteuer B unverändert auf | 530 v. H. |
| - Gewerbesteuer unverändert auf | 440 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam | |
| - nur ein Hund gehalten wird unverändert | 66 EUR |
| - zwei Hunde gehalten werden unverändert | 84 EUR je Hund |
| - drei oder mehr Hunde gehalten werden unverändert | 102 EUR je Hunde |
| - für jeden gefährlichen Hund unverändert | 600 EUR |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 0 EUR. Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 0 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 0 EUR.
Die vorstehende I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der I. Nachtragshaushaltssatzung sind erteilt.
Der I. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Freitag, 12.01.2024, bis einschl. Montag, 22.01.2024, im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Zimmer 50, während der Kernarbeitszeit (vormittags: Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, nachmittags: Montag, Dienstag und Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung folgendes für die Rechtmäßigkeit von Satzungen gilt:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | Die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.