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Ausgabe 2/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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I. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Katzwinkel (Sieg) für das Jahr 2023

Öffentliche Bekanntmachung

I. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Katzwinkel (Sieg) für das Jahr 2023 vom 14.12.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

der Jahresüberschuss

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite von bisher

verzinste Kredite von bisher

zusammen von bisher

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Bleibt unverändert.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von bisher ---- Euro

festgesetzt auf 3.934.004 Euro festgesetzt.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A unverändert auf

- Grundsteuer B unverändert auf

- Gewerbesteuer unverändert auf

Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam

- nur ein Hund gehalten wird unverändert

- zwei Hunde gehalten werden unverändert

- drei oder mehr Hunde gehalten werden unverändert

- für jeden gefährlichen Hund unverändert

§ 5

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 0 EUR. Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 0 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 0 EUR.

Katzwinkel (Sieg), 14.12.2023
Ortsgemeinde Katzwinkel (Sieg)
gez. Hubert Becher
Ortsbürgermeister

Die vorstehende I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der I. Nachtragshaushaltssatzung sind erteilt.

Der I. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Freitag, 12.01.2024, bis einschl. Montag, 22.01.2024, im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Zimmer 50, während der Kernarbeitszeit (vormittags: Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, nachmittags: Montag, Dienstag und Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung folgendes für die Rechtmäßigkeit von Satzungen gilt:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

Die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Wissen, 04.01.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Wissen
gez. Berno Neuhoff
Bürgermeister