Kursbeginn 19.02.2024 in den Räumen des Kopernikus Gymnasium
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat kleinere Änderungen hinsichtlich des bisherigen Inhalts und der Gestaltung der Fragen- und Antwortenkataloge vorgenommen.
• Eine Regelung zur Fahrerlaubnispflicht für Fahrzeuge mit Elektromotor mit einer Dauerleistung von mehr als 7,5 kW (10,2 PS).
Seit dem 1. Januar 2023 wird nicht nur für das Führen eines Fahrzeugs mit einem Verbrennermotor von mehr als 15 PS (11,03 kW) ein Sportbootführerschein benötigt, sondern auch für Fahrzeuge mit Elektromotor mit einer Leistung von mehr als 7,5 kW (10,2 PS). Begründet wird diese Änderung damit, dass Elektromotoren eine andere Leistungscharakteristik als Verbrennermotoren haben und somit dauerhaft auch eine höhere Leistung zur Verfügung stellen können.
• Die Führerscheinfreiheit und Längenbegrenzung auf dem Rhein wird der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung angepasst.
Bisher galt auf dem Rhein eine Führerscheinpflicht ab 5 PS (3,68 kW) und eine Begrenzung der Länge von Fahrzeugen bis 15 m. Seit dem 1. April 2023 sind diese Werte sowohl nach der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung als auch nach der Binnenschifffahrtsstraßenordnung identisch: Führerschein ab 15 PS (11,03 kW) und 10,2 PS (7,5 kW) bei Elektroantrieb für Fahrzeuge bis 20 Meter.
Es muss ein ärztlicher Tauglichkeitsnachweis abgelegt werden.
Anmeldung unter: 01752737510 oder: techass@web.de beim Dozenten - Jürgen Koslowski