1. Einsichtnahme in den Entwurf der II. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit dem I. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der II. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit dem I. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Verbandsgemeinderat Wissen zur Verfügung gestellt.
| 1. | Der Entwurf der II. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 liegt mit dem I. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen in der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstraße 75, 57537 Wissen, Zimmer 47, bis zur Beschlussfassung über die I. Nachtragshaushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die II. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem I. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.wissen.eu zur Einsichtnahme bereit. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Wissen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Rathausstraße 75, 57537 Wissen, Vorschläge zum Entwurf der II. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem I. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wissen oder elektronisch an finanzen@rathaus-wissen.de zu richten. Der Verbandsgemeinderat Wissen wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die I. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |