Titel Logo
Mitteilungsblatt Wissen - Wisserland...mehr wissen!
Ausgabe 22/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verbandsgemeinde Wissen

Die I. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die I. Nachtragshaushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:

I. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2024 vom 19.03.2024

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Bleibt unverändert.

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Bleibt unverändert.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Bleibt unverändert.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Bleibt unverändert.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

1.

Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Wasserwerk

zinslose Kredite auf

70.300 €

verzinste Kredite auf

570.700 €

zusammen auf

641.000 €

Abwasserwerk

zinslose Kredite auf

0 €

verzinste Kredite auf

5.830.700 €

zusammen auf

5.830.700 €

2.

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Wasserwerk auf

600.000 €

Abwasserwerk auf

3.500.000 €

zusammen auf

4.100.000 €

3.

Verpflichtungsermächtigungen

Wasserwerk auf

0 €

Abwasserwerk auf

0 €

zusammen auf

0 €

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen

0 €

§ 6 Umlage

Bleibt unverändert.

§ 7 Eigenkapital

Bleibt unverändert.

§ 8 Altersteilzeit

Bleibt unverändert.

Wissen, 19.03.2024
Verbandsgemeinde Wissen
gez.
Berno Neuhoff
Bürgermeister

Die vorstehende I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den der I. Nachtragshaushaltssatzung wurden mit Schreiben vom 14.05.2024 erteilt. Der Nachtragshaushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme von Freitag, 31.05.2024 bis einschl. Montag, 10.06.2024, im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Zimmer 47, während der Kernarbeitszeit (vormittags: Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, nachmittags: Montag, Dienstag und Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung folgendes für die Rechtmäßigkeit von Satzungen gilt:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. 1die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Wissen, 23.05.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Wissen
In Vertretung
gez.
Ulrich Marciniak
I. Beigeordneter