Anordnung
zur Abstufung einer Teilstrecke der Kreisstraße Nr. 66 und der Kreisstraße Nr. 67 in der Stadt Wissen zur Gemeindestraße
Die in der Gemarkung Holschbach im Gebiet der Stadt Wissen, Verbandsgemeinde Wissen, Kreis Altenkirchen verlaufende Teilstrecke der Kreisstraße Nr. 66 und Kreisstraße Nr. 67 haben in dem nachfolgend bezeichneten Abschnitt die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße verloren.
Sie werden gemäß § 38 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Nr. 3a des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) mit Wirkung zum 01.07.2024 zur Gemeindestraße der Stadt Wissen abgestuft.
Die Abstufungsstrecke der K 66 verläuft:
| von NK 5112 242 | nach NK 5112 206 |
| von Station 0,000 | bis Station 1,483 |
| von NK 5112 206 | nach NK 5112 058 |
| von Station 0,000 | bis Station 1,200 |
Die Länge der abzustufenden Strecke beträgt 2,683 km.
Die Abstufungsstrecke der K 67 verläuft:
| von NK 5112 206 | nach NK 5112 244 |
| von Station 0,000 | bis Station 0,312 |
Die Länge der abzustufenden Strecke beträgt 0,312 km.
Die Anordnung und die erläuternden Unterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Zimmer 25, während der Öffnungszeiten (montags - freitags 08:30 - 12:00 Uhr, montags und mittwochs 14:00 - 16:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 - 18:00 Uhr) eingesehen werden. Auskünfte erteilt Herr Marco De Nichilo (Straßenverkehrsbehörde, Tel. 02742/939-150).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Rathausstraße 75, 57537 Wissen schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.