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Ausgabe 25/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Wissen beschloss am 15.06.2023 auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes, des Landesstraßengesetzes und der Satzung der Verbandsgemeinde Wissen über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung - Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung - vom 05.12.2019 (ESA) folgende ab 01.07.2023 geltende Beitragssätze, Gebührensätze und Kostenanteile für die Abwasserbeseitigung in der Verbandsgemeinde Wissen:

Einmalige Beiträge

Schmutzwasser je m² Grundstücksfläche mit

Zuschlägen für Vollgeschosse § 4 Ziff. 1 ESA

Schmutzwasser je m² Grundstücksfläche mit

Zuschlägen für Vollgeschosse § 4 Ziff. 2 ESA

Oberflächenwasser je m² der mit der Grundflächenzahl vervielfachten

Grundstücksfläche § 4 Ziff. 1 ESA

Oberflächenwasser je m² der mit der Grundflächenzahl vervielfachten

Grundstücksfläche § 4 Ziff. 2 ESA

Investitionskostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung gemeindlicher Straßen, Wege und Plätze

a.) bei Herstellung bzw. Erneuerung im Rahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes je m² Straßenfläche

- Herstellung „Offene Bauweise“, gültig seit 01.01.2015

- Erneuerung „Offene Bauweise“, gültig seit 01.01.2015

- Erneuerung „Inliner-Verfahren“, gültig seit 01.01.2015

b.) bei räumlicher Erweiterung je m² Straßenfläche, gültig seit 2007

Schmutzwassergebühr einschließlich Abwasserabgabe (§ 18 ESA)

je m³ gewichtete Schmutzwassermenge

bei leitungsgebundenen Entsorgung

gültig seit 01.07.2022

2,45 EUR

gültig ab 01.07.2023

2,87 EUR

Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser (§ 13 ESA)

je m² beitragspflichtiger Fläche

gültig seit 01.07.2022

0,15 EUR

gültig ab 01.07.2023

0,17 EUR

Wiederkehrender Beitrag Oberflächenwasser (§ 13 ESA)

je m² der mit der Grundflächenzahl vervielfachten

Grundstücksfläche

gültig seit 01.07.2022

0,48 EUR

gültig ab 01.07.2023

0,58 EUR

Lfd. Kostenanteil Straßenoberflächenentwässerung

je m² Landes-Straßenfläche

je m² Kreis-Straßenfläche

je m² Straßen-, Gehweg- und Parkfläche in den Ortsgemeinden und der Stadt

Abwasserabgabe (AWA) für Kleineinleiter je Einwohner (§ 32 ESA)

17,90 EUR

Gebühr für Fäkalschlammbeseitigung (§ 19 Abs. 2/§ 23 Abs. 1 ESA)

je m³ entleerter und abgefahrener Fäkalschlamm

gültig seit 01.07.2016

78,80 EUR

gültig ab 01.07.2023

93,92 EUR

Schmutzwassergebühr einschließlich Abwasserabgabe (§ 19 Abs. 1/§ 23 Abs. 2 ESA)

je m³ gewichtete Schmutzwassermenge bei

Entsorgung aus geschlossenen Gruben

gültig seit 01.07.2016

42,75 EUR

gültig ab 01.07.2023

51,03 EUR

Die wiederkehrenden Beiträge werden gemäß § 15 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Wissen vom 05.12.2019 (ESA) entsprechend der Schuld des laufenden Jahres in elf Vorausleistungszahlungen zu den Terminen 28.02., 15.03., 17.04., 15.05., 15.06., 17.07., 15.08., 15.09., 16.10., 15.11. und 15.12.2023 erhoben.

Die Gebühren gemäß § 25 ESA werden ebenfalls in Form von Vorausleistungszahlungen zu den v. g. Terminen erhoben.

Verbandsgemeindewerke Wissen
im Hause der Stadtwerke Wissen GmbH
Wiesenstraße 2, 57537 Wissen