In der Ortsgemeinde Birken-Honigsessen, Schneebuschstraße (Bebauungsplan „Oststraße“), wurde je ein betriebsfertiger Schmutz- und Regenwassersammler verlegt.
Folgende Grundstücke wurden mit einem Grundstücksanschluss versehen:
Gemarkung Birken, Flur 17, Flurstücke Nrn. 67, 68, 69, 70/1, 71, 73/1, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81/1, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100/1, 101/1.
Die v. g. Grundstücke können gemäß § 3 der Satzung der Verbandsgemeinde Wissen über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung - Allgemeine Entwässerungssatzung - vom 05.12.2019 (AES) an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen werden.
Sobald mit der Bebauung begonnen wird, entsteht ein Anschluss- und Benutzungszwang gemäß der §§ 7 und 8 AES, und die genannten Grundstücke sind unverzüglich an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage anzuschließen. Die Verfügung hierüber ergeht im Regelfall mit der Baugenehmigung.
Unter Hinweis auf die bereits angeführte "Allgemeine Entwässerungssatzung" ist bei der Herstellung bzw. Änderung der Grundstücksanschlüsse folgendes zu beachten:
Stadtwerke Wissen GmbH
als Betriebsführerin der
Verbandsgemeindewerke Wissen
Wiesenstraße 2, 57537 Wissen