Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Wissen hat aufgrund der §§ 24 und 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 15.03.2023 i. V. m. § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII in der Fassung vom 21.12.2022 i. V. m. §§ 1 Abs. 4, 5 Abs. 4, 26 des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) vom 03.09.2019 sowie § 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) Pfalz in der Fassung vom 19.05.2022 in seiner Sitzung am 15.06.2023 die folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
„Diese Satzung findet Anwendung auf folgende Kindertagesstätten:
| - | Kommunale Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“ Köttingen, |
| Hachenburger Straße 121, 57537 Wissen; |
| - | Kommunale Kindertagesstätte „Lummerland“ Wissen, |
| Stadionstraße 37, 57537 Wissen; |
| - | Kommunale Kindertagesstätte „Löwenzahn“ Katzwinkel, |
| Barbarastraße 7, 57581 Katzwinkel (Sieg) |
| mit der Waldgruppe Wisserland, |
| Albert-Schmidt-Weg 1, 57581 Katzwinkel (Sieg); |
| - | Kommunale Kindertagesstätte „St. Elisabeth“ Birken-Honigsessen, |
| Hüllstraße 24, 57587 Birken-Honigsessen; |
| - | Kommunale Kindertagesstätte „St. Katharina“ Schönstein, |
| Brixiusstraße 17, 57537 Wissen.“ |
§ 6 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
„Die Verbandsgemeinde Wissen bietet, je nach Bedarf, in ihren kommunalen Kindertagesstätten die folgenden Betreuungsmodelle an:
| a) | 7-Stunden-Betreuung mit Unterbrechung über Mittag (ohne Mittagessen) |
| b) | 7-Stunden-Betreuung durchgehend (ohne Mittagessen) in der Waldgruppe Wisserland |
| c) | Ganztagsbetreuung (mit Mittagessen) |
| d) | Ganztagsbetreuung mit halber Beitragspauschale (an bis zu 9 Tagen im Monat Betreuung über Mittag mit Mittagessen).“ |
§ 6 Abs. 4 entfällt.
§ 8 Abs. 5 wird wie folgt neu gefasst:
„Nehmen Kinder entschuldigt an mehr als 10 zusammenhängenden Betreuungstagen (Montag bis Freitag) nicht an der Mittagsverpflegung teil, erfolgt auf Antrag der Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten eine anteilige Erstattung. Die Schließtage der Kindertagestätten sind hiervon ausgenommen.“
Diese Satzung tritt zum 01.09.2023 in Kraft.
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten gem. § 24 Abs. 6 GemO ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der vorstehend genannten Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend macht. |
Hat jemand eine Verletzung der o. g. Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.