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Ausgabe 28/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Katzwinkel/Sieg

zur Satzung der Ortsgemeinde Katzwinkel (Sieg) über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 23.06.2020

Der Ortsgemeinderat Katzwinkel (Sieg) hat am 17.06.2025 auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) für das Land Rheinland-Pfalz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57), sowie der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) vom 04. März 1983 (GVBl. S. 69 – BS 2127-1) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

1.

Die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung wird folgendermaßen geändert:

I. Reihengrabstätten

1.2 Reihengrabstätte für Erdbestattung (Wiesengrabstätte)

1.4 Reihengrabstätte für Urnenbestattung (Wiesengrabstätte)

VI. Benutzung der Leichenhalle

Benutzung der Leichenhalle

2.

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Katzwinkel (Sieg), 27.06.2025
Hubert Becher
Ortsbürgermeister
Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten gem. § 24 Abs. 6 GemO ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der vorstehend genannten Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung der o. g. Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Wissen, 27.06.2025
Berno Neuhoff
Bürgermeister