Geplantes Baugebiet „Am Rödderstein- Wohngebiet Auf der Sieghöhe“
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verbandsgemeinderat Wissen hat am 04.04.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans (ortsbezogene Teilfortschreibung im Bereich der Stadt Wissen) aufzustellen und diesen nach § 3 Absatz 1 BauGB öffentlich auszulegen.
Planinhalt
In der Stadt Wissen soll durch die erhebliche Nachfrage nach Bauland eine Neuausweisung von Baulandflächen im Bereich des geplanten Baugebietes „Am Rödderstein, Wohngebiet Auf der Sieghöhe“, geschaffen werden.
Das insgesamt rund 11,5 ha große Plangebiet ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan weitgehend als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. In Anlehnung an die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans sind im Flächennutzungsplan Neudarstellungen von Wohn- und Mischbauflächen sowie Flächen für Gemeinbedarf, öffentliche Grün- und Versorgungsflächen vorgesehen.
Gleichzeitig soll im Parallelverfahren zur Aufstellung des oben genannten Bebauungsplans an anderer Stelle in der Stadt Wissen die bisherige Darstellung einer Wohnbaufläche zurückgenommen werden.
Die vorliegende 1. Änderung des Flächennutzungsplans ist somit auf wenige Änderungsflächen im Stadtgebiet Wissens beschränkt. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan bleibt in seinen Grundzügen unverändert.
Der Planbereich des Baugebietes „Am Rödderstein, Wohngebiet Auf der Sieghöhe“ und der Planbereich der Rücknahmeflächen ergeben sich aus folgenden Kartenausschnitten:
Die Änderung des Flächennutzungsplans in Bereich des geplanten Baugebiets „Am Rödderstein - Baugebiet Auf der Sieghöhe“ stellt sich folgendermaßen dar:
Rücknahme von Wohnbaufächen im Bereich des Ortsteils Schönstein (Seifenberg)
Die Verbandsgemeinde als Träger des Flächennutzungsplans plant parallel zum oben genannten Bebauungsplan der Stadt Wissen die Rücknahme eines Bereiches von 1,56 ha Größe, welcher bisher als Wohnbaufläche dargestellt war. Diese Fläche liegt im Stadtteil Schönstein, südlich der Fürst Hatzfeldt Straße und nördlich der Schloßstraße (Seifenberg).
Entgegen den bisher im Flächennutzungsplan dargestellten Entwicklungsabsichten soll die Darstellung „Wohnbaufläche“ zurückgenommen werden und entsprechend der aktuellen Nutzung als „Grünfläche“ festgesetzt werden.
Die Änderung des Flächennutzungsplans in Bereich des Ortsteils Schönstein stellt sich folgendermaßen dar:
| Umweltbezogene Informationen | |
| - | Umweltbericht mit Verweis auf die parallel verlaufende Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Bebauungsplans „Am Rödderstein- Wohngebiet Auf der Sieghöhe“. |
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1BauGB
Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Am Rödderstein - Wohngebiet Auf der Sieghöhe“. In diesem Bereich werden Wohn- und Mischbauflächen sowie die Darstellung einer Fläche für einen Kindergarten entwickelt. Für diese Neudarstellung wird eine Rücknahmefläche im Bereich südlich der Fürst-Hatzfeldt-Straße (Seifenberg) generiert.
Der Planentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans (ortsbezogene Teilfortschreibung) wird mit der der Begründung sowie dem Umweltbericht in der Zeit vom
20.07.2023 bis einschließlich 21.08.2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Zimmer 59, von Montag bis Freitag, vormittags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag bis Mittwoch nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr, öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Gleichzeitig können Anregungen auch an folgende E-Mail Adresse gesendet werden:
behoerdenbeteiligung@rathaus-wissen.de
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplans (Ortsbezogene Teilfortschreibung im Bereich der Stadt Wissen) unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans (Ortsbezogene Teilfortschreibung im Bereich der Stadt Wissen kann auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.wissen.eu/Gemeinden-Rathaus/Rathaus/Bekanntmachungen