Auf Grund der Beschlüsse des Ortsgemeinderates Katzwinkel (Sieg) vom 17.06.2025 werden gemäß § 36 Landesstraßengesetz von Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273, BS-91-1), in der zurzeit gültigen Fassung, die unten aufgeführten Straßen ohne Einschränkungen dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Alle unten genannten Flurstücke werden nach Bestandskraft der Widmungsverfügung zur Gemeindestraße im Sinne des § 3 Nr. 3.a) LStrG. Die Widmung erstreckt sich auf folgende Flurstücke:
a) Neurom:
Gemarkung Katzwinkel, Flur 9, Flurstück Nr. 160/42
Gemarkung Katzwinkel, Flur 8, Flurstück Nr. 152/98
b) Amselweg: Gemarkung Katzwinkel, Flur 10, Flurstück Nr. 65/78
c) Finkenstraße: Gemarkung Katzwinkel, Flur 10, Flurstück Nr. 95/127
Die Verfügung und die erläuternden Unterlagen werden ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Zimmer 56, während der Öffnungszeiten (montags – freitags 08:30 – 12:00 Uhr, montags und mittwochs 14:00 – 16:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 – 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht bereit gehalten. Auskünfte erteilen Herr Jens Profitlich (Tel. 02742/939-139) und Herr Marco De Nichilo (Straßenverkehrsbehörde, Tel. 02742/939-150).
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem diese Verfügung öffentlich bekannt gegeben worden ist. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Rathausstraße 75, 57537 Wissen schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift einzulegen.