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Ausgabe 3/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hövels für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hövels

für das Haushaltsjahr 2024 vom 20.12.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. Im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss auf

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf  —  1.321.358,74 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A)

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2.

Gewerbesteuer

3.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb der Ortsgemeinde gehalten werden

für den ersten Hund

für den zweiten Hund

für jeden weiteren Hund

für jeden gefährlichen Hund

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Vorvorjahres betrug  — 0,00 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Vorjahres beträgt  — 0,00 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt —  0,00 EUR

Hövels, den 20.12.2023
Ortsgemeinde Hövels
gez. Wolfgang Klein
Ortsbürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 08.01.2024 erteilt. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Freitag, 19.01.2024 bis einschl. Montag, 29.01.2024, im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Zimmer 48, während der Kernarbeitszeit (vormittags: Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, nachmittags: Montag, Dienstag und Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung folgendes für die Rechtmäßigkeit von Satzungen gilt:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Wissen, 11.01.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Wissen
gez. Berno Neuhoff
Bürgermeister